Frage an Karl-Heinz Warnholz bezüglich Recht

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Karl-Heinz Warnholz
CDU
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Frage von Kevin N. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Kevin N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Warnholz,

die Sicherheitsdienste am Flughafen, erfüllen ihre Aufgabe im Autrag der Bundespolizei.

Die Amtssprache ist Deutsch.

Wie kann es also sein, dass vor Gästen in ausländischer Sprache gesprochen wird?

Ich halte es für skandalös diese Art von Personal an einem der sicherheitsempfindlichsten Bereiche einzusetzen!

Personen, die in Deutschland kein Deutsch sprechen, haben keinerlei Identifikation mit Deutschland.

Wie sollen diese Personen auf unseren Staat aufpassen? Ich möchte hier keinesfalls raristisch wirken und diese Damen als ,,Terroristen´´ bezeichnen,
dennoch stelle ich ihre Vertraulichkeit und Eignung für diese wichtige Aufgabe in Frage.

Herr Warnholz, ich schätze Ihre Einstellungen zu Sicherheitslagen und auch zur linken Szene sehr.

Ich weiß, dass Sie schon mehrfach Opfer böswilliger und feiger Anschläge wurden.

Ich möchte Sie und Ihre Familie nicht in Gefahr bringen und verstehe völlig, dass Sie sich hier nicht ausführlich äußern werden.

Dennoch habe ich Vertrauen in Sie und weiß, dass Sie meine erschreckende Erfahrung an den zuständigen Bereich weiterleiten werden.

Machen Sie weiter wie Sie sind!!!!!

Vielen Dank.

Alles Gute für Sie und weiterhin viel Erfolg. Wir brauchen Sie in Hamburg und nicht die anderen ,,Lasch- Politiker´´!.

Kevin Neutreuther

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neutreuther,

zunächst einmal danke ich Ihnen für die Fragestellung und bitte Sie gleichzeitig um Verständnis, dass ich Ihnen urlaubsbedingt erst heute antworte.

Die Bundespolizei wird zur Gefahrenabwehr an Flugplätzen und Bahnhöfen zur Verstärkung der Landespolizeien eingesetzt.

Die Bundespolizei bedient sich bei der Erfüllung der Gefahrenabwehr auch sog. Hilfskräften, die das mitgeführte Gepäck nach unerlaubten Gegenständen durchsuchen und somit für die Sicherheit von Fluggästen / Reisenden Sorge tragen.

Für diese Hilfskräfte gilt entsprechend § 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach ist Amtssprache Deutsch.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit können Polizisten des Bundes und der Länder sowie deren Hilfskräfte - selbstverständlich - auch Sonderwissen, wie Sprachkenntnisse anwenden. Ich freue mich zum Beispiel immer wieder darüber, dass man meiner Familie und mir auch im Ausland in deutscher Sprache einen „guten Flug“ wünscht, wenn wir die Sicherheitsbereiche verlassen.

Ich stimme Ihnen jedoch ausdrücklich zu, dass es zumindest sehr unglücklich auf Reisende wirkt, wenn sich das von der Bundespolizei als Hilfskräfte eingesetzte Personal intern nicht in der Amtssprache verständigen sollte. Dadurch könnten auch wesentliche Informationen für andere Mitarbeiter der Bundespolizei, die sich ausschließlich in der Amtssprache verständigen können, verloren gehen.

Dadurch könnte auch die Sicherheit gefährdet werden.

Bei den demnächst statt findenden Gesprächen mit Vertretern der Bundespolizei werde ich diesen Sachverhalt ansprechen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz