Frage an Karl-Heinz Warnholz bezüglich Recht

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Karl-Heinz Warnholz
CDU
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Frage von Petra R. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Petra R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Warnholz,

auf die Frage von Herrn Schneider (06.07.) machten sie u.a. die folgende Aussage.
>>Die Veräußerung von Dienstplänen der Feuerwehr kann politisch und auch juristisch, d.h. dienstrechtlich bewertet werden. Politisch halte ich diese Form einer Demonstration gegen das Dienstzeitmodell der Feuerwehrleute für wenig hilfreich. Das ist nach meiner Auffassung nicht der richtige Weg um eine bestehende Kommunikation mit dem Dienstherren fortzusetzen.<<

++
Da es m.E. keinen Dialog zwischen dem Dienstherrn und der Basis der Feuerwehrmänner/-frauen gibt, die es betriff, würde ich gerne wissen, welche Kommunikation sie ansprechen.

Könnten sie sich ggf meiner Meinung anschließen, dass die Aktionen, die die Feuerwehrmänner/-frauen iniziieren vielmehr ein Schrei nach Hilfe ist. Der Dienstherr ist doch die Freie und Hansestadt Hamburg und nicht die Feuerwehrleitung. Desweiteren besteht doch auch die Möglichkeit, dass die vor-geordneten behördlichen Verwaltungsebenen sich der Schwierigkeiten und Auswirkungen des neuen Dienstplanes nicht bewußt sind, bedingt durch die Unterschiedlichkeit des beruflichen Werdeganges und der beruftlichen Anforderungen.

Könnten sie mir zustimmen, sehr geehrter Herr Warnholz, dass genau aus diesem Grund die Politik, hier die Abgeordneten als Vertreter der Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg, sich der Belange ihrer Feuerwehrmänner/-frauen annehmen sollte in dem sie sich mal nicht ausschließlich bei eben diesen Abteilungen informieren?

Zum Abschluß möchte ich noch gerne wissen, ob die Möglichkeit in Betracht gezogen worden ist, dass die Expertise der juristischen Abteilung der Behörde, sich mit der gedachten Auslegung der Richtlinien des europäischen Gerichtshofes nicht völlig decken. Wäre es nicht einfacher, die hamburger Umsetzung dieser Richtlinie sowie die Auslegung in Bezug auf die 24 Stunden Dienste direkt vom EuGH prüfen zu lassen?

Für ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Ramcke-Alt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ramcke-Alt,

zunächst einmal möchte ich Ihnen gegenüber meinen Respekt bekunden, dass Sie nichts unversucht lassen, für Ihre Interessen zu werben. Das macht nach meiner Auffassung den sog. "mündigen Bürger" aus.

Ein Dialog zwischen der Innenbehörde und den Beamten und Angestellten der Feuerwehr muss es über den Personalrat gegeben haben. Ebenso ist der Innenausschuss über die durch die EU geschaffene Rechtslage informiert worden.

Der EUGH ist keine Beratungsinstanz. Wie vor den Gerichte in Deutschland auch, müssen Sie eine konkrete Rechtsverletzung und ein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen, bevor das Gericht seine Arbeit aufnimmt. Gerichte - auch nicht die Verfassungsgerichte - sind kein ,,Ersatzgesetzgeber´´ oder eine ,,Ersatzverwaltung´´.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz