Wie stehen Sie zu einer Konkretisierung des Erstattungsbetrags in der Pflegeversicherung bei den Leistungen der Verhinderungspflege beim Einsatz von Privatpersonen?

Karl Lauterbach, MdB
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Frage von René S. •

Wie stehen Sie zu einer Konkretisierung des Erstattungsbetrags in der Pflegeversicherung bei den Leistungen der Verhinderungspflege beim Einsatz von Privatpersonen?

Sehr geehrter Herr Lauterbach,

hier werden bei der gesetzlichen Pflegekasse teilweise von Bekannten und Freunden in der Verhinderungspflege, Stundensätze von 80 Euro eingereicht. Und das bei Pflegegrad 2 oder 3. Die Kasse hat hier keine Handhabe, weil es nur Vorgaben zum Gesamtbetrag gibt. Kann hier das Gesundheitsministerium durch weitere Rechtsverordnungen den Pflegekassen "einen Rahmen" geben.
Es entsteht bei einigen Pflegefällen der Eindruck, dass diese Leistung "ausgenutzt" wird.
Dazu fällt auf, dass diese Leistung mache Leistungsbezieher gleich in den ersten Tagen des neuen Kalenderjahres voll ausschöpfen.Ein Richtwert wäre hier sinnvoll.
Zudem könnte der Verwaltungsaufwand bei den Pflegekassen reduziert werden, wenn das Pflegegeld wie bei den Neurentnern die Rente, erst am Monatsende ausbezahlt wird und nicht im voraus.
Dazu besteht ein Einsparpotential, wenn das Pflegegeld ab dem 1. Tag im Krankenhaus gekürzt wird und nicht erst nach 4 Wochen.

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