Frage an Karl Pfaff bezüglich Recht

Karl Pfaff
FDP
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Frage von Renate U. •

Frage an Karl Pfaff von Renate U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pfaff,
wenn ich Ihr Antwortschreiben an Frau Wätzold lese, muss ich Sie fragen:

Haben Sie sich jemals mit den Auswirkungen des Flugplatzausbaues befasst?

Wissen Sie, dass man Flugrouten plant, bekannt gibt und dann doch andere Routen fliegt?

Welche Rechte hat denn der Bürger gegen den Ausbau zu klagen?

Fragen Sie nach bei den Bürgern die Widerspruch vor Gericht eingelegt haben oder bzw. noch klagen, welche Rechte für sie gelten!

Hier einige Ausschnitte aus dem Widerspruchsbescheid:

..die verbleibende Fluglärmbelastung ist für die Betroffenen zumutbar und wegen der zwingenden militärischen Notwendigkeiten hinzunehmen.

oder

.. das für Schulen und Kindergärten nur Innenpegel gelten; wenn sich Kinder im Freien aufhielten, sei ihr selbst erzeugter Lärm wesentlich höher (Anmerkung: Also Kinder sind lauter als Flugzeuge!!!!?????)

Ist dass das Recht des deutschen Bürgers?

Mit freundlichen Grüssen
Renate Ulrich
Zum Butterpfad 15, 66882 Spesbach

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Ulrich,

entschuldigen Sie , wenn ich etwas verzögert auf Ihre Fragen antworte. Sicherlich haben meine Ausführungen an Frau Wätzold nicht zu Ihrer Zufriedenheit beigetragen, und ich spüre in Ihrem Nachfragen die tiefe Enttäuschung über den geringen Stellenwert des Einzelnen gegenüber der Größe der staatlichen Macht.

Seit meiner Kindheit habe ich die Entwicklung des Flugplatzes bis hin zur heutigen US-Airbase mitverfolgt. Als Kind und Jugendlicher technikvernarrt (es gab ja super ICE-cream bei den Flugdemonstrationen!), als Erwachsener kritisch und distanziert. Meine Vision des Bruchs war stets eine Seenlandschaft mit sanfter Touristik. Das Besatzungsstatut ließ uns keine große Wahl und kritische Äußerungen wurden kaum registriert. Jahrelang haben wir über Fluglärm diskutiert und bei Lärmbelästigungen die entsprechenden US- und deutschen Stellen, zuletzt in Köln informiert. Ich bin erfreut, dass mein Wahlkampfkollege Dr. Walter Altherr mittlerweile eine so klare Stellungnahme zu der Problematik abgibt. Er war unser gewählter Vertreter in Berlin und ist noch unser Vertreter in Mainz. Ich teile seine Haltung in den wesentlichen Zügen.

Sie fragen mich des weiteren , welche Rechte ein Bürger hat um zu klagen. Unser Rechtsstaat erlaubt es, bei Wichtigkeit des Anliegens den gesamten Gerichtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen. Ich weiss wovon ich spreche: Ich war in den 80-er Jahren Mitbegründer und Sprecher der Bürgerinitiative gegen den geplanten Verlauf der heutigen A 62 im Bereich Landstuhl. Die Planung sah einen massiven Bergeinschnitt für die Autobahn vor und hätte beträchtliche Wohnbeeinträchtigung für die Bürger nach sich gezogen.

Durch unsere Beharrlichkeit und den finanziellen Aufwand des Prozesses bis zum BVG konnten wir letztlich die heutige Hörnchenbergtunnellösung erreichen. Aus den Zwischeninstanzen mussten wir uns ähnlich absurde Begründungen über Lärmpegel anhören, wie Sie diese zitieren. Wir haben eine unabhängige Gerichtsbarkeit, das ist gut so, dass wir im Rechtsstaat leben. Ich kann Ihnen nochmals versichern, dass ich mich mit allen politischen Möglichkeiten dafür einsetzen werde, in Verhandlungen nach Lösungen zu suchen um die großen Belastungen durch die Airbase zu verringern.

Mit freundlichem Gruß

Karl Pfaff