Frage an Karl Schiewerling bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Karl Schiewerling
CDU
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Frage an Karl Schiewerling von Jens M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

laut Ihren Angaben im Kandidaten-Check von Abgeordnetenwatch sprechen Sie sich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Daher möchte ich Sie bitten mir eine handvoll Berufe zu nennen, die Ihrer Meinung nach keinen Mindestlohn von beispielsweise 7,50 Euro/Stunde verdient haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Matheuszik

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Matheuszik,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch zum Thema Mindestlöhne. Gern erläutere ich Ihnen, warum ich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn bin.

In einigen Branchen würde damit gar nichts erreicht, weil die weit verbreiteten tariflichen Lohnuntergrenzen deutlich über einem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Das gilt z. B. für viele Bereiche der Metallindustrie. Die IG Chemie ist gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, weil sie befürchtet, dass sich die Chemiearbeitgeber an ihm orientieren könnten, um in Tarifverhandlungen eine Absenkung der unteren Lohngruppen zu erreichen.

Ich bin für einen tariflichen Mindestlohn. Den müssen nach meiner Überzeugung die Tarifvertragsparteien vereinbaren. Sie wissen besser als der Staat, welche Marktpreise ein Produkt in einer bestimmten Region erzielen kann.

Mindestlohnhöhe das Optimum für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt, und gleichzeitig, welcher daraus resultierende Endpreis die Kunden bei der Stange hält.

Aufgrund eines solchen Abwägungsprozesses haben Tarifvertragsparteien den Mindeststundenlohn der Leistungsgruppe 6 im Gebäudereinigerhandwerk Westdeutschlands auf 10,80 Euro, und damit höher als die magischen 10 Euro der Linken, festgelegt. Zugleich liegt der Mindeststundenlohn der Leistungsgruppe 1 im Gebäudereinigerhandwerk der neuen Bundesländer bei 6,58 Euro. Den Ostdeutschen wäre mit Sicherheit ein Mindeststundenlohn von 10 Euro zu gönnen. Aber die Tarifvertragsparteien haben sich in Kenntnis der Verhältnisse des Gebäudereinigerhandwerks in den neuen Bundesländern für den Betrag von 6,58 Euro entschieden.

Ich bin auch deshalb für einen tariflichen Mindestlohn, weil in der Ordnung der sozialen Marktwirtschaft Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Lohn vereinbaren. Den Arbeitnehmern kann ich nur raten, sich in den Gewerkschaften zu engagieren und den Arbeitgebern ihre Verbände nicht zu verlassen. Nur so funktioniert die soziale Marktwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling