Frage an Karl Schiewerling bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Karl Schiewerling
CDU
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Frage von Theodor M. •

Frage an Karl Schiewerling von Theodor M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

am 29.10.2008 haben Sie via Abgeordnetenwatch.de ( http://www.abgeordnetenwatch.de/karl_schiewerling-650-6005--f149275.html#q149275 ) einem Bürger, der Sie nach Ihrer Einstellung zum Einsatz von Nacktscannern befragte, Folgendes geantwortet (ich zitiere komplett):

"als ich von der Idee des sog. Bodyscanners hörte, wusste ich nicht, ob ich lachen oder wütend werden sollte. Ich teile Ihre Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von sogenannten Bodyscannern an deutschen Flughäfen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Nacktscanner auf Flughäfen in Deutschland nicht zum Einsatz kommen. Auch das Europaparlament äußert Bedenken gegen den Einsatz der Scanner auf europäischen Flughäfen. Die Kommission will die Bedenken des Parlaments prüfen. Außerdem kann auch nach einer EU-Erlaubnis jedes Land selbst entscheiden, ob es diese Scanner einsetzt oder nicht."

Schließlich möchte ich noch Ihren letzten Satz besonders hervorheben, der da lautete:
"In Deutschland wird es einen Einsatz der Bodyscanner nicht geben."

Hat sich Ihre Meinung hierzu geändert? Kann man sich auf Ihr Wort verlassen?

Mit freundlichen Grüßen,

Theodor Marx

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marx,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Nach dem vereitelten Terroranschlag auf ein US-Passagierflugzeug an Weihnachten 2009 ist eine erneute Debatte um den Einsatz so genannter Nacktscanner an deutschen Flughäfen aufgekommen. Meine Bedenken, die ich bereits im Oktober 2008 geäußert habe, gelten selbstverständlich auch weiterhin. Bodyscanner, die die Persönlichkeitsrechte der Fluggäste verletzen, werden an deutschen Flughäfen nicht eingesetzt, da diese nicht zu den regulären Kontrollmethoden des europäischen Luftsicherheitsrechts zählen.

Darüber hinaus lehnt das Bundesministerium des Innern den Einsatz und den Test von Körperscannern solange ab, bis u. a. die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und eine Gesundheitsgefährdung für die Passagiere gleichermaßen wie für die an Flughäfen eingesetzten Sicherheitskräfte ausgeschlossen werden können. Dieser Meinung möchte ich mich anschließen.

Nichts desto weniger muss die Forschung bei den richtigen Technologien vorangetrieben werden. Die Millimeter- und Terahertz-Wellentechnologie, mit denen solche Scanner arbeiten, ist in der Lage, Waffen oder Sprengstoffe zu erkennen, die heute vom Sicherheitspersonal allenfalls durch Abtasten gefunden werden können. Zurzeit wird geprüft, wie die Bilder verfremdet werden können, um sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Fluggäste als auch der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist bereits seit Monaten öffentlich bekannt, dass die Bundespolizei seit Dezember Laborversuche mit dieser Technologie durchführt.

Folglich wäre der Einsatz von Bodyscannern, in Anbetracht des veränderten Bedrohungspotentials, nur zu rechtfertigen, wenn auf diese Weise ein wirksamer und zuverlässiger Schutz der Fluggäste erreicht werden kann. Gleichzeitig müssen die Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte sowie gesundheitliche Folgen der Prozedur für Passagiere und Flughafenbedienstete ausgeschlossen werden. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann haben wir eine andere Situation als im Herbst 2008.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling