Frage an Karl Schiewerling bezüglich Soziale Sicherung

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Karl Schiewerling
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Frage an Karl Schiewerling von Hans D. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Schiewerling,

weil Sie in der zurückliegenden Zeit den Rentenklau an uns DDR-Flüchtlingen so vehement verteidigt haben, welches immerhin ein bundesweites Thema ist, stelle ich Ihnen, obwohl ich nicht zu Ihrem Wahlkreis gehöre, trotzdem eine Frage.
Wie Sie wohl wissen, kämpfen die Mitglieder unserer "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge (iedf.de)" schon seit etwa 20 Jahren, zunächst als Einzelkämpfer, seit dem Jahr 2008 als eingetragener Verein, gegen eine ungesetz- liche rententechnische Rückführung von DDR-Flüchtlingen aus dem Geltungsbereich des Fremdrentengesetzes (FRG) in den des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG).
Betroffen sind alle Flüchtlinge ab Geburtsjahrgang 1937, die der DDR vor dem Mauerfall im Jahre 1989 den Rücken kehrten.
Mit dieser rententechnischen Rückführung strebt Ihre Regierungskoalition eine angebliche Gleichstellung mit den ehemaligen DDR-Bürgern, die im Land blieben, an.
Mit dieser Maßnahme wird aber gleichzeitig die Gleichstellung der betroffenen DDR-Flüchtlinge mit den Altbundesbürgern, die uns das FRG garantiert, aufgehoben.
Herr Schiewerling, meinen Sie nicht, dass man, um eine wahrhafte und gerechte Gleichstellung zu erreichen, den DDR-Flüchtlingen zunächst die seinerzeit von der Bundesregierung verbindlich zugesagte und obendrein durch das Grundgesetz geschützte Rente nach dem FRG zurückgeben muss?
Und meinen Sie nicht auch, dass man dann auch den im Lande gebliebenen "Bür- gern des Beitrittsgebietes" genau eben diese Rente auch geben muss?
Das könnte alles gleichzeitig und vor Allem zeitnah geschehen, aber erst dann wären die Ungleichbehandlung und damit auch die Ungerechtigkeiten nachhaltig beseitigt, auch gegenüber den Alt-Bundesbürgern.
Oder wollen Sie und Ihre Partei dies am Ende gar nicht?
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Dörband

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