Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Karl Theodor von und zu Guttenberg
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Frage von Stefan T. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Stefan T. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr von und zu Guttenberg,

bei der Befragung zu Ihrer Dissertation, die am 23. Februar 2011 im Bundestag stattfand, antworteten Sie auf die Frage des Abgeordneten Arnold, ob beim Umgang mit Plagiaten an den Bundeswehruniversitäten ein Unterschied gemacht werde, ob das Plagiat wissentlich oder unwissentlich gemacht wurde:

"Es ist richtig, dass speziell an den Bundeswehruniversitäten nachgewiesene Täuschungsversuche von studierenden Soldatinnen und Soldaten auch durchaus dienstrechtliche Konsequenzen haben können, ich darf allerdings auch hier wiederum auf die Täuschung und auf die Täuschungsabsicht entsprechend mit verweisen. [...] Werden diese Pflichten schuldhaft verletzt - auch darauf muss man Betonung legen - stellt dies, wie bei anderen Soldaten auch, auch ein Dienstvergehen dar, das der disziplinaren Ahndung unterliegt."

Wenn ich sie hier recht verstehe, gibt es dienstrechtliche Konsequenzen also nur bei nachgewiesener Schuldhaftigkeit mit Täuschungsabsicht.

Auf die Frage der Abgeordneten Sager, in der diese Ihre Aussage anzweifelte, dass die nicht gekennzeichneten Quellen in Ihrer Dissertation unbewusst und unabsichtlich zustande gekommen seien:

"Die Einschätzung, die Sie bei mir abfragen, ob man etwas gewusst oder nicht gewusst hat, kann ich nur so beantworten, wie ich sie bisher beantwortet habe: dass ich diese Fehler unbewusst und ohne Täuschungsabsicht gemacht habe. Und das ist... die Beurteilung ist eine, die müssen Sie subjektiv dem Menschen überlassen, der diese ... der über Jahre hinweg an dieser Arbeit gearbeitet hat, auch wenn er fehlerhaft daran gearbeitet hat."

Wird an den Bundeswehruniversitäten die Schuldfrage bzw. die Frage nach der Täuschungsabsicht nach eben diesem Grundsatz entschieden, nämlich nach der subjektiven Einschätzung der der Täuschung verdächtigten Person?
Wenn nein, sehen Sie als oberster Dienstherr der Bundeswehruniversitäten diesbezüglich Handlungsbedarf?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Thesing

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