Frage an Karsten Friedrich Hoppenstedt bezüglich Verbraucherschutz

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Karsten Friedrich Hoppenstedt
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Frage an Karsten Friedrich Hoppenstedt von Anke G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt,

aufgrund der derzeit häufigen sowie umfassenden Änderungen im Rahmen des Verbraucherschutzes - hier Lebensmittelüberwachung ist es kaum mehr möglich Gewerbe treibenden konkrete Auskünfte zu geben. Zudem ist aufgrund der veränderten Rechtslage (AVVRüb/AVV Düb) die von Europa geforderte Dokumentationsverpflichtung derart umfassend, dass mit dem vorhandenen Personal ein vorbeugender Verbraucherschutz in der Lebensmittelüberwachung m.E. kaum noch möglich ist. Als ich in der LMÜ anfing war ich an 4 Tagen einer Woche unterwegs, um Betrieb zu kontrollieren und habe an einem Tag administative Aufgaben erfüllt. Heute bin ich an einem Tag in der Woche, manchmal auch alle 14 Tage unterwegs. Die übrige Zeit verbringe ich mit der Datenerfassung und sonstigen administrativen Aufgaben, einschließlich recherche über die aktuelle, möglicherweise gerade gänderte Rechtslage. Die Kontrollen haben aufgrund steigender Qualität an Art und Umfang zugenommen, sodass ich an diesen Tagen auch weniger Betriebe kontrollieren kann als es früher möglich war. Dies ist sicher der positivste Aspekt. Leider steht, wenn ich Kollegen im eigenen und in anderen Bundesländern höre, die gleiche Anzahl an Personal zur Verfügung. Die Quote errechnet sich nach wie vor aufgrund der in der Behörde ansässigen Einwohner unabhängig von Größe und Anzahl der Betriebe. Die Anzahl der zu überwachenden Betriebe Bundesweit schwankt je Kontrolleur zwischen 300 und 600. Aufgrund der Risikoorientierten Überwachungspflicht sind viele dieser Betriebe mehr als einmal im Jahr aufzusuchen. Eine Aussage war vor einiger Zeit, dass pro Arbeitstag, pro Kontrolleur ein Betrieb kontrolliert werden kann (einschließlich administrativer Arbeiten). Das wären dann maximal 220 Betriebe.

Ich stelle mir die Frage, ob dies Ihnen und Ihren Kollegen auch auf Bundes- und Landesebene bekannt ist. Ist ein "Schlüssel zur Anzahl des Überwachungspersonals geplant? Ich sehe den vorbeugenden VB -Schutz in Gefahr.

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