Frage an Katarina Barley bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katarina Barley
SPD
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Frage von Christiane K. •

Frage an Katarina Barley von Christiane K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Barley,

Sie haben als einzige Ihrer Partei gegen die erhöhten Rüstungsausgaben gestimmt. ( Antrag der Linken gegen das 2% Ziel ). Das finde ich gut und vielleicht auch mutig. Gab es bei dieser Frage einen Fraktionszwang? Warum gibt es in Deutschland bei so wichtigen Themen wie Rüstungsausgaben und Kriegseinsätze keine Volksabstimmung?

Mit freundlichen Grüßen
C. K.

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten in der Plenarsitzung am 8. November 2018 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, das Zwei-Prozent Rüstungsziel der NATO abzulehnen.

Im Plenarprotokoll 19/61 des Deutschen Bundestages finden Sie hierzu meine Stellungnahme:

„Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Katarina Barley (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Zwei-Prozent-Rüstungsziel der NATO ablehnen (Tagesordnungspunkt 7):
Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt, mein Votum lautet Ja.“

Gerne möchte ich auch Ihre Frage bezüglich Volksentscheiden auf Bundesebene beantworten.

Das Grundgesetz verspricht uns, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen muss. Wenn wir dieses Versprechen halten möchten, müssen die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Wahlen die Möglichkeit haben, Themen auf die politische Tagesordnung zu bringen und politische Entscheidungen zu korrigieren. Sie müssen also jederzeit das erste und das letzte Wort haben können. Dies ist als Demokratieprinzip in allen Bundesländern anerkannt. Ohne Ausnahme bieten die Länderverfassungen die direkte Demokratie als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie. Die einstigen Vorbehalte, dies könne die parlamentarische Demokratie untergraben, haben sich längst aufgelöst. Um Bürgerinnen und Bürger weiterhin politisch mitnehmen zu können, brauchen wir ein entsprechendes Instrument - die direkte Demokratie. Auf Bundesebene fehlt das bisher gänzlich. Wenn wir das Vertrauen in die demokratischen Institutionen wieder stärken möchten, müssen wir diese Lücke langfristig schließen. Meine Hoffnung ist, dass damit die Kluft zwischen Gewählten und Wählerschaft geschmälert wird, und somit die repräsentative Demokratie stärkt.

Gerade in letzter Zeit gab es Volksentscheide, die zu Recht viele verunsichern – der Brexit und der Volksentscheid zu Flüchtlingsfragen in Ungarn. Damit Volksentscheide nicht populistisch instrumentalisiert werden oder in einem Chaos enden ist deshalb das Verfahren entscheidend, das zu einem Volksentscheid führt. Jeder Volksentscheid muss vom Volk gewünscht sein. Deshalb müssen (jetzt schon auf Landesebene) Initiativen nachweisen, dass große Teile der Bevölkerung auch eine Gesetzesreform wünscht – dieser Prozess nennt sich Volksbegehren. Volksentscheide dürfen niemals von „oben“ angesetzt werden. Damit würde ein Volksentscheid sehr anfällig für populistischen Missbrauch werden und damit die Demokratie gefährden.

Die SPD ist die Partei in Deutschland mit der längsten Tradition, die direkte Demokratie als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie zu fordern. Konsequenterweise war sie in den letzten 20 Jahren an fast allen Reformen zum Ausbau der direkten Demokratie in den Ländern beteiligt. Die Beschlusslage meiner Partei zur Bundesebene ist eindeutig und der Gesetzentwurf der SPD von 2013 ist der beste, den wir bisher für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids gesehen haben. Deshalb hat die SPD in den letzten Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU einen Vorschlag für die Möglichkeit künftig Volksentscheide auch auf Bundesebene zu ermöglichen, eingebracht. Dieser Vorschlag hat es leider nicht in den Koalitionsvertrag geschafft, da die Unionsfraktion sich bislang dagegen stellt.

Mit freundlichen Grüßen

Katarina Barley, MdB

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