Wie stehen Sie zur verfassungsgerechten Beamtenbesoldung, vor allem im Hinblick auf die anstehenden Nachzahlungen? Welche Maßnahmen schlagen Sie für die Zukunft vor?
Lieber Herr G.,
besten Dank für Ihre Frage, die aktuell in der Tat sehr relevant ist. Leider hat der Senat bis heute keine Entwurf für ein Reparaturgesetz vorgelegt oder in die Verbändeanhörung gegeben, obwohl zehn Monate seit dem Urteil vergagenen sind. Dies kritisieren wir ausdrücklich und hätten eine Verabschiedung vor der Wahl nicht nur für inhaltlich geboten, sondern auch für ehrlich und fair gegenüber den betroffenen Kolleg*innen gehalten. Aufgrund der Komplexität und Umfang der Berechungen ist eine Befassung im Parlament ohne Vorlage aber praktisch unmöglich. Mit der fehlenden Vorlage hat Finanzsenator Stefan Evers einen Beschlussfassung verhindert und seine Arbeit nicht gemacht. Hier wurde unnötig Zeit verstreichen gelassen.
Für einen neu zu bildenden Senat wird die Vorlage eines Reparaturgesetzes eine der ersten Aufgaben sein, so dass im ersten Quartal 2027 endlich ein Beschluss erfolgen und dann auch in Kraft treten kann. Die Frage des Kreises der Anspruchsberechtigten ist kompliziert, da sie eine Abwägung zwischen einer Gleichbehandlung aller Beamt*innen mit Blick auf die verfassungsgemäße Besoldung und der tatsächlichen finanziellen Umsetzbarkeit erfordert. Dieses sieht momentan schwierig aus, keine Partei kann hier alles versprechen ohne die Finanzierbarkeit vorzulegen. Auch für eine notwendige Strukturreform der Besoldung muss dringend ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
