Frage an Katharina Landgraf bezüglich Familie

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Katharina Landgraf
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Frage an Katharina Landgraf von Kristina L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Landgraf,

wie stehen Sie als Mitglied des Familienausschusses zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts? Den Argumenten, mit denen die CDU/CSU-Fraktion derzeit versucht, diese Reform zu kippen, kann ich nämlich beim besten Willen nicht folgen.

Seit das Schuldprinzip Mitte der 70er Jahre aus dem Scheidungsrecht verschwunden ist, liegt das Risiko einer Scheidung doch ganz auf Seiten der Männern. Wenn eine Ehefrau ihren Ehemann betrügt und verlässt, kann sie es sich dennoch ein Leben lang auf deren Kosten finanziell bequem machen. Ein völlig unzeitgemäßes und ungerechtfertigtes Privileg, das auch mit moralischen Werten von Ehe und Familie nicht vereinbar ist.

Aufgrund hoher Unterhaltsverpflichtungen an die Exfrau haben verlassene Männer oft keine Chance mehr auf einen Neuanfang. Zweitfamilien bleibt einfach nicht genug zum Leben.

Das neue Unterhaltsrecht würde die Lasten ein wenig gerechter verteilen und gäbe „Zweitfamilien“ endlich eine Chance.
Die von der Bundesregierung geplante Reform ist fair und kommt allen Kindern zugute. Kinder aus zweiten Ehen würden dann endlich nicht mehr benachteiligt. Ich kann daran beim besten Willen nichts moralisch Verwerfliches finden - im Gegenteil.

Die Reform des Unterhaltsrechts ist für viele Zweitfamilien schlichtweg eine Frage der Existenz.

Ich bitte Sie dringend, diese Aspekte in der politischen Diskussion über die Reform des Unterhaltsrechts zu berücksichtigen.

Kinder sind unsere Zukunft und diese Gesetzesreform ist eine gute Investition in die Zukunft.

Hochachtungsvoll
Kristina Lerch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lerch,

die geplante Unterhaltsrechtsreform verfolgt 3 Ziele:

1. Förderung des Kindeswohls
2. Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts

Die Förderung des Wohls der Kinder steht dabei ganz klar im Vordergrund. Vorgesehen ist dabei eine Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht und eine Besserstellung nicht verheirateter Mütter und Väter die Kinder betreuen.

In Bezug auf die Argumente gegen die geplante Reform teile ich Ihre Bedenken. Ich bin auch der Ansicht, dass "Zweitfamilien" eine Chance auf einen Neuanfang haben müssen. Seien Sie daher versichert, dass Ihre für mich nachvollziehbaren Argumente in die Beratungen einfließen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Landgraf, MdB