Frage an Katharina Landgraf bezüglich Familie

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Frage von Arnold L. •

Frage an Katharina Landgraf von Arnold L. bezüglich Familie

Liebe Frau Landgraf,

Sie schreiben die geplante Unterhaltsrechtsreform verfolgt unter anderem zur Förderung des Kindeswohls und die Besserstellung sogenannte "Zweitfrauen"?
Mag in einer Hinsicht treffend erscheinen, jedoch in einem Fall, wo die 1 Frau wieder verheiratet ist oder in einer eheähnlichen Beziehung über Jahre hinweg lebt (und man wohl ohne Probleme von einer finanziell gesicherten Basis der Familie ausgehen kann), stellt sich moralisch etwas anders dar, wenn der Zahlvater selbst wieder verheiratet ist und Kinder aus dieser Ehe hervorgehen.
Wenn dann noch die Verweigerung des Kontakts zwischen Kindesvater und Kind durch die erste Frau und ihren neuen Mann dazukommt, kann man wohl ohne Sorge davon ausgehen, das die neue Familie (d.h. der Stiefvater) das Kind als sein eigenes akzeptiert und beide "Eltern" kein Interesse an einem weiteren Vater haben.
Oder kann man ernsthaft sagen, es geht dem Kind aus erster Ehe schlechter, nur weil es sich nicht am allgemeinen Konsumkommerz mit Volldampf beteiligen kann? Weil es nicht das Geld von ZWEI Vätern verprassen kann (und sich so besser stellt als die armen Kinder, die nur einen Vater haben, der evtl auch noch Zahlvater ist)? Sollte man da nicht eine gerechte Lösung finden, dem es erlaubt auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kindesmutter aus erster Ehe zu berücksichtigen? Warum muss ein Zahlvater, (auch wenn er der biologische Vater ist sein Kind aber nur vom Kontoauszug kennt) ständig tiefer in die Taschen greifen, wenn es dem Kind doch finanziell an nichts mangeld? Wo bleibt da das Wohl des Kindes aus seiner zweiten Ehe, daß nun mal auf NUR EINEN Vater angewiesen ist? Zudem darf nun meine 2 Frau nichts mehr von mir finanzielle Unterstützung erwarten!?
Zwischen gesetzl. Umgangsregelungen und der tatsächlichen Umsetzung in der Realität liegen riesen große Welten.
Was hab ein Zahlvater denn dann noch für Rechte, wo bleibt das Kindswohl aus der am Existensminimum lebender Zweitfamilie?
MfG

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