Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Reform des Kindschafts-& Unterhaltsrechts? Was muss geändert werden, damit beide Elternteile auch nach ihrer Trennung vollumfänglich für ihre Kinder sorgen?

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Frage von Krystin W. •

Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Reform des Kindschafts-& Unterhaltsrechts? Was muss geändert werden, damit beide Elternteile auch nach ihrer Trennung vollumfänglich für ihre Kinder sorgen?

Sehr geehrte Frau Adler,
Renten wurden erhöht, der Mindestlohn angepasst, der Betrag des Kindergeldes ist erhöht, die Beträge für sozial schwache Menschen werden entsprechend angehoben - was wurde jedoch in den letzten Jahren geändert, um dem Verzicht von Trennungs-Kindern beim unterhaltspflichtigen Elternteil - ausgelöst durch den willkürlichen Verbleib einseitig berechneter Unterhaltszahlungen - entgegenzuwirken?Selbst Rechtsanwälte sind sich einig: "Im Familienrecht wird leider immer noch zu viel nur diskutiert ohne das etwas passiert. Die Gesetzesänderungen dauern Jahrzehnte und das ist nicht angemessen." Die Neuausrichtung des Unterhaltsrechts mit klarer Differenzierung zwischen der Trennung der Eltern als Paar und dem GEMEINSAMEN WEITEREN WEG ALS ELTERN trotz ihrer Trennung andererseits, sehe ich als unerlässlich und wegweisend unter unseren heutigen ges.,wirtsch. doch vor allem fam.Herausf.-Das Unterhaltsgesetz regiert Zustände der 70-er und 80-er. Pet 4-19-07-40324-044249

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

im Rahmen des Koalitionsvertrags haben wir uns auf eine Modernisierung des Familienrechts verständigt. Dazu gehört, dass wir u. a. die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen.

Es ist uns wichtig, dass allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht wird. Dafür wollen wir im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.

Beste Grüße

Katja Adler MdB

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