Auch wenn sich die Lage an der polnisch-belarussischen Grenze derzeit beruhigt hat, bleibt die Lage für betroffene Schutzsuchende vor Ort weiterhin kritisch.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass wir gemeinsam mit Sozialpartnern prüfen wollen, welchen Anpassungsbedarf es im Hinblick auf die von Ihnen angeprochene Rechtsprechung des EUGH gibt.
es ist bekannt, dass ich damals auf dem Parteitag gegen die Anschaffung der Drohnen geredet hatte. Bei der Abstimmung bin ich allerdings unterlegen.
Die Charta von Paris aus dem Jahr 1990 sowie die KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 sprechen jedem Staat das Recht zu, in außenpolitischen Fragen selbstständig zu entscheiden.
Eine Impfpflicht halte ich in einer Situation wie dieser Pandemie grundsätzlich für angemessen, es muss jedoch abgewogen werden, ob sie das richtige Instrument darstellt, um durch eine höhere Impfquote insbesondere im Herbst einen mögliche Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.
Von der Bundesregierung gibt es einen solchen Vorschlag nicht und ich gebe Ihnen Recht, dass sich eine solche Differenzierung nicht mit dem Solidaritätsprinzip unserer gesetzlichen Krankenversicherung vereinen ließe. Deswegen lehnen wir dies auch ab.