Frage an Katja Kipping bezüglich Soziale Sicherung

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Katja Kipping
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Frage von Guntram S. •

Frage an Katja Kipping von Guntram S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

Wie bewerten Sie den Ansatz, wie es in der DDR war, ein einklagbares "Recht auf Arbeit" in die Verfassung aufzunehmen´?

Was natürlich die Volksgemeinschaft ZWINGEN würde zumindest Arbeitsplätze für JEDERMANN in dem Umfang bereit zu stellen, die das Existenzminimum absichern.
Wäre es nicht viel besser, solche Arbeitsplätze zu verwalten, als Steuergelder dafür zu verschwenden, Menschen in Arbeitslosigkeit zu verwalten, aus Angst, die würden anderen die Arbeit wegnehmen? Wäre es nicht viel konstruktiver als linke Partei, Arbeitsplätze einzuforden, anstatt mehr "Hartz 4"?

ARBEIT gibt es MEHR ALS GENUG! Ich habe nur den Eindruck, dass Politiker ALLER Fraktionen bemüht sind, ihre eigene Arbeitsunwilligkeit und Ideenlosigkeit im Parlament schön zu reden, auf Kosten der Bevölkerung!

Mit freundlichem Gruß
GS

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Seiss,

Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:

"1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten."

In der DDR war in der Verfassung für jeden Bürger ein "Recht auf Arbeit" verankert. Fast jede DDR-Bürgerin und jeder DDR-Bürger im erwerbsfähigen Alter hatte dann auch eine Arbeit, was auch mit der geringen Automatisierung in vielen Bereichen zusammenhing. Allerdings entsprach die Wahl(freiheit) im Hinblick auf Berufswahl und Arbeitsplatz häufig nicht den Vorgaben aus der Menschenrechtserklärung und ob alle diese Tätigkeiten ökologisch und sinnvoll waren, das wäre auch zu diskutieren.

Aktuell haben wir, nicht nur in Deutschland, Menschen mit überaus hoher Arbeitsbelastung, aber z.B. auch solche, die zwar eine Arbeit haben, die allerdings äußerst schlecht entlohnt wird und viele Menschen, die verzweifelt eine Erwerbsarbeit suchen, aber keine finden, da es u.a. viel zu wenige freie Stellen gibt, wie mir die Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage mitteilte. Das wirft Fragen nach einer vernünftigen Umverteilung der vorhandenen Erwerbsarbeit auf.

Ein einklagbares Recht auf Erwerbsarbeit in so einer hochproduktiven und automatisierten Gesellschaft festzuschreiben ist insofern schwierig, weil sie auch ohne Vollbeschäftigung ausreichend Dienstleistungen und Güter zur Verfügung stellen kann. Betrachtet man das rein ökonomisch, so ist nicht ersichtlich, warum dann mehr Erwerbsarbeitsplätze notwendig sein sollen. Andererseits aber gibt es viele Bereiche unseres Lebens, in denen deutlich mehr Erwerbsarbeitsplätze gebraucht werden könnten und in denen menschliche Tätigkeit nicht zu ersetzen ist, denken wir nur einmal an Sozial-, Bildungs- und Pflegearbeit oder dem Umweltschutz. Natürlich gibt es viel zu tun, allerdings werden diese Tätigkeiten aktuell leider nur in geringem Maße oder gar nicht bezahlt, d.h. man kann nicht davon leben. Wiederum gibt es andere, z.T. hochbezahlte Tätigkeiten, die aus meiner Sicht hochproblematisch sind und eingestellt werden sollten - z.B. Arbeiten im Bereich der Rüstungsindustrie - und/oder unökologische.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping