Frage an Katja Kipping bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katja Kipping
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Frage von Oliver S. •

Frage an Katja Kipping von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Verehrte Genossin,

http://www.tagesspiegel.de/politik/international/EU-Reformvertrag-Referendum-Grossbritannien;art123,2489276
:"Der Reformtext sieht unter anderem einen auf zweieinhalb Jahre ernannten Ratspräsidenten und einen Hohen Repräsentanten für die Außenpolitik vor. Die 27 EU-Staaten sollen den EU-Vertrag von Lissabon bis Anfang 2009 ratifizieren, damit er bei den Wahlen zum Europaparlament im Juni 2009 bereits in Kraft ist.....
Die Regierungen der EU-Staaten hoffen, dass der EU-Vertrag von den Parlamenten ratifiziert werden kann, ohne dass Volksabstimmungen durchgeführt werden. Das einzige Land, in dem die Bevölkerung direkt über das Vertragswerk entscheidet, ist Irland. Dort ist ein Referendum verfassungsmäßig vorgeschrieben. Die Iren werden voraussichtlich im Mai abstimmen. Nach Rumänien, Ungarn, Malta und Slowenien hat im Februar Frankreich den EU-Vertrag ratifiziert. In Deutschland soll das Vertragswerk Ende Mai vom Bundestag verabschiedet werden. (sf/dpa/AFP)"
1.WARUM VERSCHWEIGT DIE POLITIK IN DER ÖFFENTLICHKEIT DIE WICHTIGKEIT DIESES ANGEBLICHEN EU-VERTRAGES DER EINE EU VERFASSUNG SEIN WIRD,
in der die Nationalstaaten einen Großteil ihrer Souveränität ungewählten Bürokraten in Brüssel viel Macht übertragen??
2.Warum klären Politik/Medien über dieses wichtigste Dokument die Bürger nicht genauso in Medienkampagnen auf wie seinerzeit bei der Einführung des Euros?
3.Warum werden die Bürger nicht in so eine wichtige Frage direkt
miteingebunden?
Laut Grundgesetz haben wir das Recht dazu, Art. 20, Abs.2, Satz 1: ALLE Staatsgewalt geht vom VOLK aus. In Dieter Hesselberger´s "GG", Kommentar für politische Bildung, sagt er zu diesem Satz, das GG verlangt einen zurückführbaren Willensentschluß des Volkes bei jeder Art der staatlichen Betätigung. Nur durch die Bundestagswahl ist die Regierung und der Bundestag NICHT legitimiert, unseren Nationalstaat der EU unterzuordnen ohne die Bevölkerung zu befragen. Das ist ein Verstoß gegen das GG.

MfG Oliver Stang

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Stang,

vielen Dank für Ihre Anfragen zum Thema EU-Vertrag, die ich Ihnen gern beantworten möchte:

1.) Der EU-Vertrag ist rein formal ein Änderungsvertrag und keine Verfassung, wenn auch ein sehr wichtiger und weitreichender. Eine Verfassung wird er nicht sein, denn dazu mangelt es ihm schon am Verfassungscharakter, u.a. fehlt es ihm an einer Prääambel (noch im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa war diese vorgesehen) sowie an entsprechenden Verfassungssysmbolen, wie Flagge oder Hymne.
Und was die "Bürokraten" in Brüssel angeht - die meisten von Ihnen sind gewählte nationale Vertreter, aber dennoch gibt es natürlich hinsichtlich der Institutionen der EU ein unübersehbares Demokratiedefizit und die Intransparenz von dort getroffenen Entscheidungen sowie von Abläufen ist schon fast legendär. Da gibt es noch unendlich viel zu tun in den kommenden Jahren.

2.) Leider handelt es sich bei dem EU-Vertrag um ein sehr kompliziertes und schwer lesbares Dokument. Nicht einmal wir Abgeordneten haben eine verständliche Version, geschweige denn eine Synopse mit allen Änderungen erhalten. Derartige Dinge lassen sich dann auch nur äußerst ungünstig medial darstellen und auf darstellbare Inhalte konzentrieren. Sie sprechen in diesem Zusammenhang auch die Einführung des Euro an - ja, dort war eine Kampagne viel besser umsetzbar, auch das Interesse der Bevölkerung war entsprechend groß, denn es gab unmittelbare und für jeden direkt spürbare Auswirkungen auf das tägliche Leben. Bedeutsam ist der EU-Vertrag fraglos auch, allerdings sind dessen Auswirkungen indirekter und nicht von ganz so großem Interesse. Insofern hätte aber sicher ein Referendum hilfreich sein und zur Politisierung der Bevölkerung beitragen können. Der Wunsch nach Information wäre dann so groß, dass eine viel bessere Vermittlung und Diskussion stattgefunden hätte.

3.) Aktuell schließt das Grundgesetz Volksenscheide auf Bundesebene aus. Die Fraktion DIE LINKE. hat immer wieder mit parlamentarischen Initiativen für eine Einführung entsprechender Referenden plädiert - bislang leider noch erfolglos.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping