Frage an Katja Kipping bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katja Kipping
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Frage von Bernd B. •

Frage an Katja Kipping von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes habe ich eine Frage.

Bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, dessen Mitglied Sie sind, hat der Sozialverband VdK Deutschland zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes u.a. folgendes ausgeführt:

„…Gewahrt bleiben muss deshalb für den Bürger insbesondere der niederschwellige kostenfreie Zugang zum Sozialgericht, die zulassungsfreie Beibehaltung von zwei Tatsacheninstanzen und eine größtmögliche Waffengleichheit gegen Verwaltungsträger, die an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen überlegen und im Hinblick auf vorgegebene Einsparungsziele in den Haushalten in ihren Entscheidungen nicht unabhängig sind. …“

Diese Forderung des VdK finde ich äußerst wichtig, da ich selbst erleben muss, wie chancenlos ich als einzelner Bürger gegenüber der spezialisierten Verwaltung bei immer komplizierteren und unüberschaubaren Rechtsnormen bin. Da werden trickreich hinter dem unüberschaubaren Geflecht der Rechtsnormen vorgegebene Einsparungsziele rechtswidrig durchgesetzt. Dokumentiert habe ich das in meinem Blog. Gerne übermittle ich Ihnen die Internetadresse dazu.

Unterstützen Sie die von mir zitierte Forderung des VdK Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

Böer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Böer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich sicher auf die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Bundestagsdrucksache 16/7716 - "Entwurf eines Gesetzes für Änderung des Sozialgerichtsgesetz und des Arbeitsgerichtsgesetzes", die zu Beginn des letzten Jahres stattgefunden hat. Die von Ihnen dazu zitierte Auffassung des VdK teilen wir. Zum Entwurf wäre im Nachgang aus unserer Sicht noch zu bemerken, dass die Forderung nach einer Gebührenerhebung vor den Sozialgerichten zu recht nicht in dem Gesetzentwurf auftaucht; dies sollte auch in Zukunft unterlassen werden. Als Hauptursachen für den Anstieg der Verfahren sind die Einführung von Hartz IV sowie die konkrete Umsetzung durch teilweise nicht ausreichend qualifizierte MitarbeiterInnen zu nennen. Hier gilt es aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. anzusetzen: Reform/Überwindung von Hartz IV sowie Weiterbildung des Personals. Die Belastung der Sozialgerichte darf keinesfalls dazu führen, dass Verfahrensrechte beschnitten oder verkürzt werden. Immerhin ein Drittel der Klagen ist zumindest teilweise erfolgreich gewesen; der Großteil der Betroffenen wehrt sich also zu Recht (so z.B. Meldung von reuters am 06.10.2007).

Die Kritikpunkte meiner Fraktion am Gesetzentwurf im Rahmen der genannten Anhörung waren besonders die folgenden:
- erhöhte formale Anforderungen für eine Klage
- Fiktion der Klagerücknahme; "Präklusion" - d.h. Nichtberücksichtigung verspäteten Vorbringens, z.B. Fristversäumnis
- Erschwerung der Berufungsmöglichkeit
- Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit bei Prozesskostenhilfeverfahren soweit es um die wirtschaftlichen Verhältnisse geht
- Erschwerung der Einbeziehung von weiteren Bescheiden in das Gerichtsverfahren - dadurch werden potenziell neue Verfahren notwendig...

Im Anhang finden Sie zu Ihrer Information die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum o.g. Gesetzentwurf, in der Sie u.a. die Kernpunkte der Anhörung sowie auch die Meinungen aller Fraktionen noch einmal in vergleichsweise kompakter Form nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping