Warum bezahlt man bei einer Bruttorente von 1.650 € p.m. ESt und ist als Alleinstehender wohngeldberechtigt. Warum nimmt der Staat erst etwas weg und gibt es dann zurück ( viel Bürokratie) ?

Sehr geehrter Herr K.,
Renten sind grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte bis 2020. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit 80 Prozent, 2021 sind es 81 Prozent und 2022 82 Prozent, also nur noch 1 Prozentpunkt Steigerung pro Jahr. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen halben Prozentpunkt. Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig. Im Gegenzug werden Aufwendungen zur Altersvorsorge zunehmend steuerfrei.
Das Wohngeld unterstützt Menschen mit geringeren Einkommen bei den Wohnkosten. Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern).
Das Wohngeld unterliegt also einer Bedarfsprüfung. Die Einkommensbesteuerung zu streichen und dafür auf die Leistung des Wohngeldes zu verzichten würde also nicht automatisch dem Ziel dienen, Personen mit geringeren Einkommen bei den steigenden Wohnkosten zu unterstützen, auch wenn dadurch zusätzliche Anträge/Bürokratie nötig ist.
Generell wollen wir dafür sorgen, dass möglichst viele Leistungen aus einer Hand erfolgend und damit weniger Anträge und Bedarfsprüfungen nötig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast