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Warum wollen Sie das MERCOSUR-Abkommen verhindern?

Katrin Langensiepen
Katrin Langensiepen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Daniel H. •

Warum wollen Sie das MERCOSUR-Abkommen verhindern?

Sehr geehrte Frau Langensiepen,
Sie haben für den Entschließungsantrag B10-0060/2026 gestimmt und damit gemeinsam mit vielen Rechtspopulisten eine Freigabe des bereits unterzeichneten Abkommens verzögert. Dass gleiche Standards in der Lebensmittelproduktion gelten sollen wie in der EU, wollen sicher auch Ihre Parteikollegen, die gegen den Antrag gestimmt hatten. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!
Hochachtungsvoll,
Dr. Daniel H..

Katrin Langensiepen
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H., 

vielen Dank für Ihre Frage zum EU-Mercosur-Abkommen. Ich möchte das Mercosur-Abkommen nicht verhindern.

Es handelte sich bei der Abstimmung am 21.01.26 nicht um eine inhaltliche Abstimmung des Abkommens, sondern um die Zustimmung einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass das Abkommen mit EU-Recht vereinbar ist.

Geprüft werden rechtlich problematische Teile, bspw. zu parlamentarischer Beteiligung, Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Anwendung des Abkommens wird dadurch nicht blockiert oder verzögert. Das Abkommen kann vorläufig angewendet werden. Sollte der EuGH feststellen, dass Teile des Abkommens nicht europarechtskonform sind, müssten diese nachverhandelt werden; das Abkommen selbst bliebe jedoch in Kraft.

Eine rechtliche Überprüfung einiger Teile des Abkommens macht auch eine Ratifizierung des Abkommens im EU-Parlament, welche noch aussteht und aktuell keineswegs sicher ist, wahrscheinlicher. 

Wenn die inhaltliche Entscheidung für die Ratifizierung des Abkommens ansteht, werde ich dafür stimmen. Das Abkommen ist zwar in Teilen kritikwürdig, die geopolitischen Realitäten erfordern jedoch starke internationale Partnerschaften. Im Sinne der Langfristigkeit, Verlässlichkeit und funktionierenden Zusammenarbeit müssen diese Partnerschaften auf einem rechtsstaatlichen und rechtssicheren Fundament stehen. Deshalb habe ich der Prüfung durch den EuGH zugestimmt. 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Langensiepen 

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