Antwort 16.09.2021 von Katrin Uhlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemäß aktueller richterlicher Rechtsauffassung, unterliegen Soldat*Innen auf Verwaltungsdienstposten zivilen Weisungsrechten, nicht militärischer Befehlsgewalt
Gemäß aktueller richterlicher Rechtsauffassung, unterliegen Soldat*Innen auf Verwaltungsdienstposten zivilen Weisungsrechten, nicht militärischer Befehlsgewalt