Frage an Kersten Artus bezüglich Soziale Sicherung

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Kersten Artus
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Frage von Martina R. •

Frage an Kersten Artus von Martina R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Artus , angelich wurde zum 01.01.2015 die Krankenkasse Karten ungültig und nur noch die Gesundheitskarte mit Lichtbild gültig . Ärzte schicken Patienten weg die ohne Gesundheitskarte mit Lichtbild in die Praxis kommen der Ärzte auf schäbige Art und Weise ab. . Es werden Patienten die sich mit dieser Gesundheitskarte nicht ausweisen können, nicht behandelt oder es wird ein Pfand von 20 € in Barzahlung verlangt .
In welchen Gesetz wurde dies verabscheidet ,dasdie E-Card durch einen Zwang zum Lichtbild verlangen werden kann?

Welche Möglichkeit besteht für den Patienten ohne E-Card behandelt zu werden ? Darf der Arzt / Ärztinnen die Behandlung versagen ,weil der Patient keine E-Card mit Lichtbild vorlegt ? Wie sieht es da bei chronischen Kranken Patienten aus ? Was unternimmt die Linke gegen die E-Card ,zumal die E-Card kritisch angesehen wird ! Kritsche Auseinandersetzung mit der E-Card : http://www.stoppt-die-e-card.de/

Mit freundlichen Grüßen
M. R.

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Reher,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Fraktionen der LINKEN im Bundestag und in Hamburg fordern seit längerer Zeit den Stop der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein technologisches Großprojekt, das nicht an den Interessen von Patientinnen und Patienten sowie Versicherten ausgerichtet ist.

Ich habe im Juni 2010 nach der grundsätzlichen Haltung des Senats zur Einführung der Karte gefragt (Drs. 19/6512). Dieser verweist darauf, dass dies bundesgesetzlich vorgesehen ist und in den Händen der Krankenkassen liegt. Die Einführung der eGK ist laut § 291a SGB V gesetzlich vorgeschrieben. Auf meine zweite Anfrage im Februar 2014 (http://www.kerstenartus.info/pdf/anfragen/20/2010762.pdf) antwortete der Senat:

„Grundsätzlich fallen Regelungen zur eGK in den Bereich des Bundesrechts. Verantwortlich für die Umsetzungen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Karte sind die gesetzlichen Krankenkassen. Weiterhin sind die Ärzte und Ärztinnen nach dem Bundesmantelvertrag-Ärzte verpflichtet, die Identität der/ des Versicherten anhand der auf der eGK aufgebrachten Identitätsdaten (Lichtbild, Unterschrift, Name, Vorname, Geburtsdatum) zu prüfen.“

Nach wie vor gilt: Auch 2015 haben Versicherte ohne eGK uneingeschränkten Anspruch auf medizinische Behandlung. Die Krankenkassen haben eine schriftliche Versicherungsbestätigung auszustellen. Das Bundesgesundheitsministerium, viele Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen suggerieren, dass Behandlungen trotz Krankenversicherung selbst bezahlt werden müssen, falls keine eGK vorgelegt wird. So wird bei jenen, die sich der eGK bislang aus guten Gründen verweigert haben, Angst vor gesundheitlichen Nachteilen ausgelöst.

Patientinnen und Patienten ohne eGK können in der Arztpraxis sogenannte papiergebundene Anspruchsnachweise vorlegen. Die Krankenkasse schickt diese nach Aufforderung zu – in der Regel per Fax an die Arztpraxis oder per Brief an die Versicherten. Dies kann folglich entweder vor dem Arztbesuch oder noch während der Arztbesuchs erledigt werden. Wer eine solche Ersatzbescheinigung nicht vor bzw. während der Behandlung vorlegen kann, hat zehn Tage Zeit zum Nachreichen. Erst dann dürfte der Arzt oder die Ärztin eine Privatrechnung ausstellen. Wer selbst diese Frist versäumt, kann sich die Privatvergütung durch Vorlage einer Ersatzbescheinigung noch bis zum Quartalsende von der Krankenkasse zurückholen. Dies gilt jedoch nicht bei Zahnärzten und Zahnärztinnen. Hier haben die Versicherten ebenfalls die Möglichkeit innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen Anspruchsnachweis der Krankenkassen vorzulegen, jedoch keinen Anspruch bis zum Ende des Quartals.

DIE LINKE fordert, dass die geplanten neuen Feldtests einzustellen sind. Neue Telematik-Anwendungen sollten grundsätzlich einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden, bevor sie für Millionen Euro von Versicherten eingeführt werden. Der finanzielle Schaden darf nicht noch höher werden. Stattdessen unterstützen wir eine datensichere, nutzbringende und praktikable Einführung von IT-Anwendungen im Gesundheitswesen auf lokaler und regionaler Ebene sowie von Krankenakten in Patientenhand.

Wir werden auch weiterhin auf Landes- sowie Bundesebene Bündnisse und Versicherte unterstützen, die den Stop der eGK fordern.