Frage an Kerstin Andreae bezüglich Finanzen

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Kerstin Andreae
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thorsten G. •

Frage an Kerstin Andreae von Thorsten G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Andre,

die grüne Landesregierung stellt sich gegen eine Aufnahme in das Parteiprogramm der Grünen.
Im Bundesrat wird (anscheinend) zudem mit Hilfe der grünen Stimmen das „neue“ Erbschaftssteuerrecht auf den Weg gehen.
Das jenes erheblich von Lobbyis äh Familienunternehmen beeinflusst wurde, ist Ihrer Partei sicherlich ebenfalls klar.
Ihre aufgeführten Argumente könnten genauso von der lieben CDU stammen.
Grün ist das neue Schwarz. Das wäre doch mal ein schönes Wahlplakat.

Wähler nicht verschrecken zu wollen ist nachvollziehbar. Es besteht nur ein erheblicher Unterschied darin, Einkommen über 60.000 höher besteuern zu wollen oder sich für eine erneute Vermögenssteuer einsetzen zu wollen. Stichwort Klientelpolitik.

-Bitte erklären Sie mir die Gegenvorschläge (und Gründe) zur Vermögenssteuer der BaWü Grünen.

Auch die Grünen stehen in der Verantwortung. Mit Ihrer Politik befeuern Sie die Verdrossenheit ebenso wie die beiden „Volksparteien“, will heißen, Ihre Partei trägt meiner Meinung nach ebenfalls eine Mitschuld am Erstarken dieser entsetzlichen AFD.

Ich arbeite im Staatsdienst als Grundschullehrer. Das ich hier noch einige Fragen habe, können Sie sich wahrscheinlich denken.

Ich bin gespannt, ob Sie sich in Ihren Antworten von der (auch in anderen Bereichen) konservativen Leitlinie des Herrn Kretschmann etwas abzusetzen vermögen.

Mit herzlichen Grüßen

Thorsten Gründel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gründel,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile die Bedenken von Winfried Kretschmann, was die Belastung mittelständischer Firmen mit einer zusätzlichen Vermögensteuer angeht. Selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie zu unterschiedlichen Vermögensteuermodellen berechnet, dass z.B. bei einer 1%igen Steuer ab 1 Million Euro Vermögen ca. 30 Prozent des Steueraufkommens durch Ausweicheffekte gleich wieder verloren gehen. Bei diesen Ausweicheffekten geht es um Verluste bei der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer, die aufgrund von Gestaltungen und Verlagerungen eintreten. Welche finanziellen Risiken durch Zweitrundeneffekte eintreten, weil z.B. bei Verlagerungen Arbeitsplätze verloren gehen, ist in diesen Berechnungen nicht enthalten. Meines Erachtens sind eine konsequente Eindämmung der Steuergestaltungsmöglichkeiten großer multinationaler Unternehmen, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuersümpfen und die Beseitigung von ungerechten Ungleichbehandlungen z.B. durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer entscheidende Schritte, um unser Steuersystem gerechter zu machen.

Sie finden die DIW Studie unter
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.525373.de/16-4-1.pdf

Vor wenigen Tagen haben wir Grünen auf unserer Bundesdelegiertenkonferenz in Münster eine Zielvorstellung formuliert, die diese Bedenken aufgreift. Besonderer Wert wird nicht auf ein konkretes Modell gelegt, sondern dass mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer auch die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden.

Mit besten Grüßen
Kerstin Andreae