
Antwort ausstehend von Kerstin Godenrath CDU



für den Konsum von Cannabis gilt auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz und ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen. Konkret gibt es bei dem Thema aber keinerlei weitere Regularien.