Frage an Kerstin Griese bezüglich Gesundheit

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Brigitte M. •

Frage an Kerstin Griese von Brigitte M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Griese,

manchmal erlassen Minister Gesetze, die nicht nachvollziehbar und dumm sind. Betreuungs- und Entlastungsangebot. Hier wird angepriesen das man eine Haushaltshilfe nehmen kann. Haken ist. Die Anbieter oder auch Privatpersonen, brauchen eine Zulassung. Das heißt also, man muss einen Pflegekurs belegen.

Hier in Ratingen habe ich zum Beispiel 4 Pflegedienste angeboten. Keine Chance.

Wenn jetzt auch noch die neue Reform 2017 kommt, haben wir eine Katastrophe.
Bei Pflegegrad 3 soll man häufig psychosoziale Unterstützung in Anspruch nehmen. Hier spinnt doch einer. Wo sollen den diese Leute herkommen? Wir haben so oder so keine Psychologen sondern eine Wartezeit von mindestens 6-8 Monaten. Fragen Sie doch bitte mal Herr Gröhe, wie er sich das gedacht hat. Dies muss geändert werden.

Ich Pflege meine Eltern über 10 Jahre gepflegt und weiß wie man mit alten Menschen umgeht, wie man sie behandelt.

Ältere Menschen wollen eh nicht von fremden Personen gepflegt werden. Und wenn es schon die Geschwister tun, soll man Ihnen auch den Entlastungsbetrag von 104,--/208,00 Euro zugestehen.

Denn Geschwister sind ja wohl nicht zu dumm, mit den Eltern spazieren zu gehen, vorzulesen. Die Pflegeperson kann sogar eine einfache Putzfrau einstellen, die keine Pflegezerrtivikat braucht.

Ich würde also vorschlagen, dieses Gesetz schleunigst zu ändern.

Eine Pflegedienst lässt sich diese Leistungen üppiger bezahlen. Welche ausgebildete Krankenpflegerin putzt zum Beispiel die Fenster

Ich hoffe, dass Sie als SPD diesen Zustand möglichst vor der Wahl noch ändern. Am Bestensofort.

Ich bitte hier um Ihren Bescheid.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meisters,

die von Ihnen angesprochenen zusätzlichen Betreuungskräfte sollen das Angebot an Betreuung und Aktivierung für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz ergänzen. Im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes stehen diese zusätzlichen Betreuungsangebote allen Pflegebedürftigen offen. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams betreuen und begleiten die zusätzlichen Betreuungskräfte z. B. beim Lesen, beim Basteln, beim Spazierengehen oder zu kulturellen Veranstaltungen oder übernehmen Hilfen im Haushalt. Pflegerische Aufgaben gehören nicht zum Aufgabenbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte. Die Kosten für das Zusatzpersonal werden durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen. Die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte sind gesetzlich geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Betreuungskräfte für ihre Arbeit hinreichend geschult und qualifiziert sind. Viele Pflegebedürftige haben keine Angehörigen, die sich um sie kümmern (können). Für diese Menschen sind die zusätzlichen Betreuungskräfte eine willkommene Ergänzung der Pflegeleistungen, die sie für die reine Pflege erhalten.

Wir haben mit den aufeinander folgenden und abgestimmten Pflegereformpaketen für viele Pflegebedürftige sowie für pflegende Angehörige zahlreiche Verbesserungen erreicht. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sind eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Pflegemöglichkeiten. Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen höhere Pflegeleistungen, die starre Einteilung in drei Pflegestufen wird durch fünf differenziertere Pflegegrade ersetzt, die den unterschiedlichen Bedürfnissen Pflegebedürftiger mehr entsprechen. Für Demenzkranke gibt es deutliche Verbesserungen. Deshalb kann ihre Einschätzung, dass die Pflegereformen „nicht nachvollziehbar und dumm“ sind, nicht teilen. Wenn Sie als zusätzliche Betreuungskraft tätig sein wollen, können Sie sich dafür qualifizieren lassen und dann bei einem anerkannten Träger eine Arbeit aufnehmen. Die Qualifizierung dauert etwas mehr als zwei Monate und beinhaltet ein Orientierungspraktikum, 100 Stunden Basiskurs, zwei Wochen Betreuungspraktikum und 60 Stunden Aufbaukurs, zusätzlich gibt es regelmäßige Fortbildungen (einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme). Damit können Sie auch in stationären Pflegeeinrichtungen als zusätzliche Betreuungskraft tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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