Frage an Kerstin Griese bezüglich Soziale Sicherung

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Egbert C. •

Frage an Kerstin Griese von Egbert C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griese,
als gleichfalls Betroffener habe ich Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Weber mit Interesse gelesen. Danke für Ihre Ehrlichkeit und Empathie! Mir ist bewusst, dass die Stichtagsfrage für das Gelten von Rentenregeln kompliziert ist. Allerdings bezweifle ich, dass die Frage der Berücksichtigung von Bestandsrenten grundsätzlich an politischen Mehrheiten scheitert. Vielmehr bestätigen mir der VdK u.a., dass es schlichtweg gängige Praxis ist, dass Verbesserungen von vornherein nur für Neufälle ab Inkrafttreten von Neuregelungen gedacht werden. Wer wenn nicht eine starke SPD mit ihrem Credo der sozialen Gerechtigkeit soll denn sonst Basis für diese notwendigen politischen Mehrheiten sein?
Meine Frage: Die Gleichsetzung seit 2001 von Erwerbsminderungsrentnern, die die Regelaltersgrenze nicht erreichen, mit Arbeitnehmern, die freiwillig „vorfristig“ in Rente gehen, durch Abschläge von bis zu 10,8% auf eine mit Anrechnungszeiten usw. systemisch begründete und kalkulierte Erwerbsminderungsrente und dann auch auf die sich anschließende Altersrente (also ein Leben lang!!) stellt eine systemwidrige finanzielle und moralische Benachteiligung eines Kreises von Rentnern dar, die ungerecht von einer Regel betroffen sind, die durch den Gesetzgeber eigentlich ursprünglich eingeführt wurde, um bei der Möglichkeit einer freiwilligen (!) Rentenentscheidung Sozialschmarotzertum entgegenzuwirken. Stimmen Sie mir zu, dass unabhängig von der Problematik von Stichtagsregelungen bei sozialen Verbesserungen, so auch bei den Anpassungen in der Erwerbsminderungsrente und folgender Altersrente, auf jeden Fall aber wenigstens (!) Ungerechtigkeiten, die systemwidrig sind, auch neu geprüft und für die Zukunft für alle Betroffenen (Bestand und neu) beseitigt werden können müssen? Können Sie sich in Ihrer Funktion dafür einsetzen, dass ohnehin Benachteiligte zukünftig (nicht rückwirkend!) nicht ewig das Stigma einer Kürzung tragen müssen, die sie nicht verschuldet haben?

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

sicherlich wäre es wünschenswert, auch die bereits laufenden Erwerbsminderungsrenten zu verbessern. Und Sie sind mit dieser Forderung bei der SPD auch richtig, denn gerade wir SozialdemokratInnen haben dafür gesorgt, dass in der letzten Wahlperiode zweimal die Erwerbsminderungsrenten verbessert wurden. Die Entscheidung, die weiteren Verbesserungen frühestens für ab dem 1. Januar 2019 neu beginnende Renten starten zu lassen, hat allerdings zwei stichhaltige Gründe: Erstens muss immer die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung beachtet werden. Nur mit Hilfe dieser Stichtagsregelung können die mit der Verbesserung verbundenen Mehrausgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro auf ein Maß seriös geplant werden, sodass es den Finanzierungsmöglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Zweitens wird das Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Zukunft geändert – positiv wie negativ. Denn auch im umgekehrten Fall von Leistungsverschlechterungen, die wir viele Jahre lang hatten, blieben bestehende Renten grundsätzlich unangetastet. Ich weiß, dass das für die vielen Betroffenen sehr unbefriedigend ist und verstehe Ihre Lage, aber anders können die Verbesserungen nicht solide finanziert werden.

Sie fragen, warum bei den Erwerbsminderungsrenten nicht wenigstens die Abschläge abgeschafft werden. Grundsätzlich gilt, dass Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann abschlagsfrei gewährt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Die Abschläge haben die Funktion, die Zeit des längeren Rentenbezugs auszugleichen. Dies gilt für Erwerbsminderungsrenten und vorzeitige Altersrenten gleichermaßen.

Der Gesetzgeber hat sich für den Weg entschieden, Verbesserungen für künftige ErwerbsminderungsrentnerInnen durch die Verlängerung der Zurechnungszeit umzusetzen, weil damit die Erwerbsminderungsrenten zielgerichtet und effizient erhöht werden können. In den letzten vier Jahren ist die Zurechnungszeit drei Mal verlängert worden, um die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen.

Ich hoffe, Ihnen damit die Hintergründe erklären zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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