Frage an Kerstin Griese bezüglich Familie

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Jeanette H. •

Frage an Kerstin Griese von Jeanette H. bezüglich Familie

Guten Tag Frau Griese,

habe eine dringende Frage zum Kindergeld. Mit Politik kenne ich mich nicht besonders aus, aber ich habe vor kurzer Zeit gelesen, das das Kindergeld ab 2009 erhöht werden soll und so ganz blicke ich da nicht durch. Denn, wenn es erhöht wird, wird die Erhöhung gleich mit ALG2 verrechnet und unterm Strich bleibt das gleiche.

Und als Hartz4 Empfängerin hat man auch den Regelsatz von 300 euro Erziehungsgeld, aber die die arbeiten bekommen mehr. Da sind wir doch benachteiligt und die Angestellten bekommen mehr.

Wenn ich bei dem ganzen etwas falsch verstehe können sie mir vielleicht Abhilfe schaffen

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Hertel,

das mit dem Kindergeld ist tatsächlich sehr kompliziert. Ob es 2009 eine Erhöhung gibt, steht noch gar nicht fest. Das ist nämlich davon abhängig, ob der verfassungsrechtlich geschützte Kinderfreibetrag für Spitzenverdienerinnen und -verdiener erhöht wird. Und das entscheidet sich erst nach Vorlage des „Existenzminimumberichts“ im Herbst.

Kinder aus Alg-II-Haushalten bekommen ein Sozialgeld in Höhe von zurzeit 208 Euro, ab dem 1. Juli 211 Euro (Jugendliche 281 Euro). Da dieser Betrag deutlich höher ist als das Kindergeld, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen, spüren sie tatsächlich nichts von einer Kindergelderhöhung. Allerdings gibt es Überlegungen in der SPD-Bundestagsfraktion, die Leistungen für Kinder aus Alg-II-Haushalten zu verbessern, beispielsweise durch eine eigenständige Berechnung des Regelsatzes und durch Einmalleistungen wie Schulstarterpakete.

Beim Elterngeld verhält es sich wie folgt: Als Alg-II-Empfängerin oder Empfänger bekommt man tatsächlich 300 Euro pro Monat – zusätzlich. Eltern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, bekommt für maximal 14 Monate eine Lohnersatzleistung in Höhe von durchschnittlich 67 Prozent – er oder sie muss also auf ein Drittel des vorherigen Gehaltes verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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