Frage an Klaas Hübner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaas Hübner
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Frage von Eckart P. •

Frage an Klaas Hübner von Eckart P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hübner

Auf abgeordnetenwatch.de habe ich festgestellt, dass Sie neben Ihrer Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter und Mitglied in diversen BT-Ausschüssen zeitgleich noch Mitglied der Geschäftsführung in vier Firmen sind, wo Sie zusätzlich zu Ihren Bezügen als BT-Abgeordneter auch noch nicht unerhebliche Einkommen beziehen. Dazu möchte ich Ihnen mehrere Fragen stellen:
- Wie schaffen Sie es zeitlich, einerseits Ihre Arbeitskraft dem Volk als Abgeordneter zur Verfügung zu stellen und andererseits als Geschäftsführungsmitglied dem Wohle der Firmen zu dienen?
- Ist es Ihnen aufgrund der Mehrfachbelastung noch möglich, sich intensiv mit Gesetzesvorhaben auseinanderzusetzen und insbesondere bei für Sie eventuell fachfremden Themen sich entsprechend in die Materie einzuarbeiten?
- Wie ist es Ihnen als Mitglied der Geschäftsführung in vier Firmen möglich, zum Wohle der Firmen und deren Angestellten zu arbeiten, wo doch sicher Ihr Bundestagsmandat und die Arbeit in den Ausschüssen Ihre grösste Aufmerksamkeit haben?
- Wie verhalten Sie sich, wenn von der SPD ein Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht wird, welches u.U. den Geschäftsinteressen der Firmen, in denen Sie in der Geschäftsführung sind zuwiderlaufen? Sehen Sie da einen Interessenkonflikt?
- Was halten Sie von der Idee, dass Bundestagsabgeordnete neben Ihren Einkommen aus dem Bundestagsmandat und ggf. Ministergehalt keine weitere Einkommen in der freien Wirtschaft beziehen sollten? Eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne finanzielle Interessen, z.B. im Aufsichtsrat einer AG, sollte natürlich weiter möglich sein.

Für eine konkrete Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen
Eckart Plünnecke

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SPD

Sehr geehrter Herr Plünnecke,

bei den vom Bundestag veröffentlichten zusätzlichen Einkünften handelt es sich bei mir um Einkünfte, die ich ausschließlich aus mir selbst gehörenden Unternehmen beziehe. Diese Unternehmen habe ich seit 1991 schrittweise aufgebaut und in dieser Zeit mehrere hundert Arbeitsplätze geschaffen. Um diese Arbeitsplätze auch dauerhaft in Sachsen-Anhalt zu halten, investiere ich einen Großteil der anfallenden Gewinne wieder in den Unternehmen.

Nach meiner Wahl in den Deutschen Bundestag war es für mich selbstverständlich, diese Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Da die Ausübung meines Mandates den Großteil meiner Arbeitskraft bedarf, habe ich 2002 externe Geschäftsführer bestellt, die meine Firmen jetzt leiten. Dennoch bin ich in meiner Eigenschaft als Eigentümer natürlich weiterhin in die strategische Geschäftsführung eingebunden. Das operative Geschäft wird jedoch von meinen Geschäftsführern bestritten.

Seit dem Jahr 2007 koordiniere ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion in den Politikbereichen Verkehr, Bau und Stadtentwicklungen, Aufbau Ost und Petitionen. Bisher entstand noch keine Situation im Rahmen meines politischen Mandats, bei der das Wohl meiner Firmen durch eine bundespolitische Entscheidung, etwa durch Beschluss eines Förderprogramms, direkt betroffen war. Falls es zu einer solchen Situation käme, würde ich die politische Entscheidung aufgrund eines möglichen Interessenkonflikts an einen Kollegen abgeben.

Ich denke Sie werden mir zustimmen, dass es sinnvoll ist, im Deutschen Bundestag auch Unternehmer als Abgeordnete zu haben. Meiner Meinung nach sollten im Bundestag Repräsentanten möglichst aller Bevölkerungsschichten vertreten sein, um die Differenzierung der Gesellschaft abzubilden. Nur so können die verschiedenen Werte, Sicht- und Herangehensweisen in den politischen Prozess übertragen werden. Deshalb plädiere ich dafür, die Nebentätigkeiten eines Abgeordneten differenziert von Fall zu Fall zu betrachten. Im Grundsatz muss gelten, dass das politische Mandat absolute Priorität vor anderen beruflichen Verpflichtungen genießt und nicht unter einem Zusatzengagement leidet. Sofern dieser Grundsatz nicht verletzt wird, sollte eine beschränkte Nebentätigkeit möglich sein.

Generell halte ich es für gut, wenn Bundestagsabgeordnete eine berufliche Karriere vor ihrem Mandat haben, in welche sie nach der Zeit im Bundestag zurückkehren können. Nur so sind sie wirklich unabhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB