Frage an Klaas Hübner bezüglich Familie

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Klaas Hübner
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Frage an Klaas Hübner von Dietmar Nikolai W. bezüglich Familie

Auf Plakaten werben Sie mit dem Familienthema. Sehen Sie Handlungsbedarf für die Chancengleichheit von Männern, Vätern und deren Kindern im Bezug auf:

- die Gleichstellung nichtehelicher Kinder zu den ehelichen Kindern?
- Vernachlässigung in der bisherigen Familienpolitik, die Männder kommen nicht einmal im Namen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor
(Stichworte: Jungenförderung, Männer in traditionellen Frauenberufen, Männergesundheit, ...)

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SPD

Sehr geehrter Herr Webel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Einiges haben wir bewegt. Nachfolgend möchte ich zu den verschiedenen Punkten Stellung nehmen.

1. Stichwort Gleichstellung nichtehelicher Kinder zu den ehelichen Kindern

Seit 1998 ist das Kindschaftsrecht umfassend reformiert worden. Das Kindschafts-rechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz ist am 01. Juli 1998, das Erbrechts-gleichstellungsgesetz am 01. April 1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden zwei Hauptzielrichtungen verfolgt:

Kinder dürfen nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für eheliche und nichteheliche Kinder wurden daher in weitem Umfang vereinheitlicht. Die Begriffe "nichteheliche Kinder" und "eheliche Kinder" und die damit ausgedrückten Statusunterschiede wurden aus der Gesetzessprache getilgt.

Die Rechte von Kindern und Eltern wurden gestärkt, staatliche Eingriffe in die Elternautonomie auf das erforderliche Maß beschränkt. Die eigenständige Konfliktlösung durch die Eltern in den die Kinder betreffenden Verfahren wurde gefördert.

Im Zentrum des Kindschaftsrechtsreformgesetzes steht die Neuregelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.

Das Erbrechtsgleichstellungsgesetz hebt die Sondervorschriften für nichteheliche Kinder über den Erbersatzanspruch und den vorzeitigen Erbausgleich auf. Nichteheliche Kinder sind damit künftig gleich ehelichen Kindern erbberechtigt.

Im Beistandschaftsgesetz wird die zwingende gesetzliche Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder abgeschafft und durch eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes - als Angebot an alle Alleinerziehenden - ersetzt.

Für Eltern, die sich noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtreformgesetzes getrennt haben, wurde das Gesetz zur Einführung einer Übergangsregelung zum Kindschaftsrechts-reformgesetz verabschiedet.

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern stärkt die Rechtsposition des leiblichen Vaters.

Stichwort Jungenförderung

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG enthält seit 1991 die Forderungen, „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.“ (in § 9 Abs. 3). Hieraus ergibt sich ein Auftrag an geschlechtsbezogene Jungenarbeit, die in Landesjugendplänen der Länder als Förderschwerpunkt ausdrücklich vorgesehen ist.

Ende 2000 hat das SPD-geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan ergänzt, Gender Mainstreaming ist darin als Leitprinzip verpflichtend vorgegeben. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe danach zu fragen ist, wie sich Maßnahmen und Gesetzesvorhaben jeweils auf Mädchen und Jungen auswirken und ob und wie sie zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter beitragen können. Diese Vorgabe ist Grundlage für die Maßnahmen, die aus dem Kinder- und Jugendplan finanziert werden.

Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendpolitik soll u. a . dazu beitragen, tradierte patriarchalische Wahrnehmungsmuster, Werthaltungen und Vorgehensweisen und in der Folge vorherrschende Geschlechterrollen bei Jungen und Mädchen zu verändern.

Zukunftstag auch für Jungen

Seit 2001 findet in Deutschland der „Girls’ Day“ – Mädchen-Zukunftstag statt. Er wird u. a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt und finanziell gefördert. Es handelt sich, wie schon der Begriff sagt, um einen Tag, der sich an Mädchen, an Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 richtet. Er erlaubt ihnen Einblicke in die Arbeitswelt, insbesondere in technische und naturwissenschaftliche Berufe, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. Wir wollen die Mädchen motivieren, stärker als bisher „frauenuntypische“ Berufe zu ergreifen und damit ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Es handelt sich um ein spezifisches, bewusstseinsbildendes Förderinstrument für Mädchen, nicht um einen generellen Berufsorientierungstag an Schulen. Die Idee des Girls’ Day kommt aus den USA, dort fand er bereits 1993 statt. Ursprünglich nahmen Eltern ihre Töchter mit an ihren eigenen Arbeitsplatz. Die Idee wurde inzwischen erweitert.

Gleichzeitig mit dem „Girls’ Day“ startete im April 2005 auch das Modellprojekt "Neue Wege für Jungs“ mit einer gleichnamigen Internetplattform. Dort sollen Schüler einen Einblick bekommen in Berufe, die vorwiegend von Frauen ausgeübt werden. Es soll Jungen neue Perspektiven in Berufswahl und Lebensplanung eröffnen. Das Projekt „Neue Wege für Jungs“ wird ebenfalls gefördert vom SPD-geführten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit der Koordination des Projektes ist das Kompetenzzentrum Frauen in Informationsgesellschaft und Technologie beauftragt. Es gibt dort u. a. Informationen, die das eingeschränkte Berufswahlspektrum bei Jungen erweitern helfen, die eine Aus- einandersetzung mit männlichen Rollenbildern fördern und die Jungen in ihrer Sozialkompetenz stärken sollen.

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2005 brachten die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gemeinsam einen Antrag (Bundestagsdrucksache 15/5030) in den Bundestag ein mit dem Titel „Frauen in Wissenschaft und Forschung stärken – Chancengleichheit auch als Wettbewerbsfaktor erhöhen“.

Darin wurde betont, dass „Gleichberechtigung und Sicherstellung gleicher Chancen für Frauen und Männer eine zentrale gesellschaftspolitische Zielsetzung und ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit“ sind. Um konkurrenzfähig zu sein, werden sehr gut ausgebildete Frauen und Männer gebraucht, die in der Lage sind Spitzenleistungen zu erbringen.

Da die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern vor allem an Führungspositionen in Wissenschaft und Forschung noch nicht gewährleistet ist - so sind z.B. nur 13 Prozent Professuren mit Frauen besetzt, ergo 87 Prozent mit Männern - sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen erforderlich, welche gemäß Artikel 3,2 Grundgesetz auch zulässig zum Ausgleich bestehender Nachteile sind.

Stichwort Männergesundheit

Männer haben ein Anrecht auf Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Leider nimmt nur jeder fünfte Mann Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch. Zur Frage Männergesundheit ist nachfolgend eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 22.3.2005 beigefügt:

Krebs-Vorsorge: Nur jeder fünfte Mann nimmt Früherkennungsuntersuchung in Anspruch Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden vor allem von Männern nur in geringem Maße wahrgenommen. Das bestätigt eine aktuelle Auswertung des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung Deutschlands. Danach nahmen 2003 nur 19,7 Prozent aller teilnahmeberechtigten Männer – etwa jeder fünfte – die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Untersuchungen in Anspruch.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weist darauf hin, dass Männer ab 45 Jahren das Anrecht auf jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der Prostata, des Genitales und der Haut haben. Männer ab 50 Jahren können bis zum Alter von 55 jährlich einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl in Anspruch nehmen. Er dient zur Früherkennung von Dickdarm- und Enddarmkrebs. Seit Oktober 2002 wird zudem eine Darmspiegelung als Früherkennungsmaßnahme finanziert. Männern und Frauen ab 55 Jahren stehen zwei Darmspiegelungen zu, die im Abstand von zehn Jahren stattfinden. Falls sie davon keinen Gebrauch machen, können sie stattdessen den Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Alle genannten Früherkennungsuntersuchungen sind in den Richtlinien zur Krebsfrüherkennung enthalten. Sie werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und sind von der Praxisgebühr befreit. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Früherkennungsuntersuchungen, somit nicht praxisgebührenpflichtig.

Über die Aufnahme von Früherkennungsuntersuchungen in die Richtlinien, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA ist ein Gremium der Selbstverwaltung, mit Vertretern von Ärzten, Krankenkassen und Patienten. Seine Beurteilung erfolgt auf der Basis von gesetzlich festgelegten Kriterien und gemäß dem Stand der Wissenschaft. Danach gehört zum Beispiel der so genannte PSA-Test nicht zu den Regelleistungen der Krebsfrüherkennung, da sein bevölkerungsbezogener Nutzen bislang nicht nachgewiesen ist. Das heißt: Es gibt bisher keinen verlässlichen Beweis, dass eine regelmäßige Früherkennungsuntersuchung mit dem PSA-Test bei allen Männern ab einem bestimmten Alter zu einer Verringerung der Sterblichkeit an Prostatakrebs führt. Diesen Beweis gibt es zum Beispiel für das Mammographie-Screening bei Frauen, das Anfang 2004 in die Richtlinien aufgenommen wurde.

Früherkennungsuntersuchungen sind Teil der Prävention. Sie werden von den Krankenkassen angeboten, damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt und die Behandlungs- und Heilungschancen erhöht werden. Männer und Frauen können neben der Krebsfrüherkennung alle zwei Jahre einen so genannten Gesundheits-Check-up (ab 35 Jahren) in Anspruch nehmen. Er dient vor allem zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes mellitus. Zur Prävention gehören auch die Zahnvorsorge-Untersuchungen, die ab 18 Jahren einmal je Kalenderhalbjahr finanziert werden.

Eine detaillierte Übersicht aller Früherkennungsuntersuchungen – auch für Frauen und Kinder – gibt es im Internet unter http://www.die-gesundheitsreform.de/ .

Eine Übersicht der Früherkennungsuntersuchungen für Männer findet sich im Anhang.

Früherkennung von Krebs

Untersuchung
Alter
Häufigkeit
Anmerkungen

Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung, Hautuntersuchung ab dem Alter von 45 jährlich

- gezielte Anamnese

- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane

- Abtasten der Prostata

- Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten

Dickdarm- und Rektumuntersuchung von 50 bis 55 jährlich

- gezielte Beratung

- Tastuntersuchung des Enddarms

- Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Darmspiegelung ab dem Alter von 55 zwei Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren

- gezielte Beratung

- zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Gesundheits-Check-up

Untersuchung
Alter
Häufigkeit
Anmerkungen

Check-up ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre

- Früherkennung häufig auftretender Erkrankungen wie Herz- Kreis-lauferkrankungen, Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

Der Check-up umfasst:

- Anamnese, insbesondere die Erfassung des Risikoprofils

- klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessen)

- Blut- und Urinuntersuchungen

- Beratung über das Ergebnis

Zahnvorsorge

Untersuchung
Alter
Häufigkeit
Anmerkungen

Zahnvorsorge ab dem Alter von 18 einmal je Kalenderhalbjahr

- eingehende Untersuchung

- Untersuchung im Rahmen des Bonushefts

- dies gilt auch, wenn in derselben Sitzung eine Zahnsteinentfernung (aber nur einmal zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung), Röntgenuntersuchung, Sensibilitätsprüfung durchgeführt werden oder der PSI-Code erhoben wird

Mit freundlichem Gruß

Klaas Hübner, MdB