Frage an Klaus Hänsch bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus Hänsch
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Frage an Klaus Hänsch von Florian D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klaus Hänsch, Präsident des Europäischen Parlaments a. D.,

Der Friedensnobelpreisträger IPPNW schreibt:
"Die am 1. August 2001 in Kraft getretene rot-grüne Strahlenschutzverordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, rechnet mit zigtausend Strahlentoten aufgrund der neuen Verordnung."
Beleg:
www.ippnw.de/Atomenergie/strahlenschutz

Sie haben ein öffentliches Mandat. Was haben Sie persönlich bisher und für die Öffentlichkeit nachweisbar gegen diesen vom Friedensnobelpreisträger IPPNW kritisierten und oben angeführten unhaltbaren Zustand unternommen?

Ist das Atomkraftwerk Biblis vor allem deshalb noch am Netz, weil DIE ROTGRÜNEN ihre Regierungszeit vertrödelt und alle Chancen zur Stillegung versiebt haben? Wollten weder Jürgen Trittin als ROTGRÜNER Bundesumweltminister noch Priska Hinz, seine heutige Kollegin in der Bundestagsfraktion von Bündnis `90 / DIE GRÜNEN, das Atomkraftwerk Biblis ernsthaft abschalten? Schoß Priska Hinz als damalige ROTGRÜNE "Ministerin für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Hessen" nicht den Vogel ab, als sie medienwirksam eine Stillegungsverfügung der Öffentlichkeit präsentierte und dann "vergaß", diese Stillegungsverfügung auch dem Nuklearkonzern RWE als Betreiber zuzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

Florian Dengler

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SPD

Sehr geehrter Herr Dengler,

die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen vom 1. August 2001 ermöglicht nicht die unbegrenzte Freisetzung von radioaktiven Abfällen in die Umwelt. Sie unterscheidet klar und wissenschaftlich auf dem neuesten Stand anhand von Grenzwerten zwischen radioaktivem und nicht-radioaktivem Material. Das radioaktive Material darf nicht über den normalen Hausmüll oder den Recycling-Prozess entsorgt werden. Es kann dank detaillierter Gesetzesvorgaben auch nicht zu regulärem Hausmüll umdeklariert werden. Über Gesundheitsschädigungen unterhalb dieser Grenzwerte liegen wissenschaftlich belastbare Untersuchungen bisher nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch