Frage an Klaus Hänsch bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Klaus Hänsch
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Frage an Klaus Hänsch von Martin K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Hänsch,

in Ihrer Antwort an Herr Jansen behaupten Sie, dass die Regierungen von den Bürgern gewählt werden. Ist es nicht vielmehr so, dass der Bundeskanzler vom Parlament gewählt wird und nicht von den Bürgern? Werden nicht 50% der Abgeordneten über Landeslisten gewählt, so dass ein Bürger lediglich eine Landesliste wählen kann und nicht einen Abgeordneten? Wie kommen sie dann zu der Aussage, dass die Regierungen von den Bürgern gewählt sind?
Wenn die Regierungen für die Gesetzte verantwortlich sind. Wo sehen Sie dann das Prinzip der Gewaltenteilung?
Sie sagen weiter, dass alle vier Jahre über den Vertrag von Lissabon bei den Bundestagswahlen abgestimmt wird. Wollen Sie damit ausdrücken, dass jeder Bürger der gegen den Vertrag von Lissabon ist die Parteien die für den Vertrag von Lissabon sind nicht mehr wählen soll, auch wenn er in andern Punkten mit der Partei einverstanden ist?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kiemle

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Sehr geehrter Herr Kiemle,

es ist in Deutschland Verfassungsrecht, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird in der Tat von den Abgeordneten im Bundestag gewählt - gemäß dem Ergebnis, das die Parteien bei den Bundestagswahlen erzielt haben.

In der Europäischen Union beschließen das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten die Gesetze. Das durchbricht in der Tat die klassische Gewaltenteilung. Das ist im Übrigen auch in der Bundesrepublik der Fall, wo nicht nur die Abgeordneten im Bundestag, sondern auch die Länderregierungen im Bundesrat die Bundesgesetze beschließen.

Dass bei der Wahl zum Deutschen Bundestag "alle vier Jahre über den Vertrag von Lissabon abgestimmt" wird, habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass der 2005 gewählte Bundestag den Vertrag von Lissabon ratifiziert hat, nicht das Europäische Parlament. Damit hat er eine für Deutschland gültige Entscheidung getroffen. Darüber muss und kann nicht alle vier Jahre neu abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hänsch