Frage an Klaus Mohr bezüglich Staat und Verwaltung

Klaus Mohr
SPD
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Frage von Frank B. •

Frage an Klaus Mohr von Frank B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Mohr,

nachdem die Kreisgebietsreform vom Landtag beschlossen worden ist, wird die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften u.a. in Vorpommern neu sortiert. Mich würde interessieren, auf welchem Weg Sie eine Kooperation zwischen den bisher selbstständigen Städten / Kreisen befördern wollen / können, damit der Übergang zwischen dem jetzigen und dem künftigen System möglichst komplikationslos verläuft. Nach meiner Information befindet sich beispielsweise die Arbeit der Aufbaustäbe für die künftigen Kreise derzeit in einem sehr unterschiedlichen Stadium.

Sehen Sie Wege, wie die Zusammenarbeit in Vorpommern mit seinem künftigen Nord- und Südteil garantiert, möglichst verbessert werden kann, u.a. um das derzeit vorherrschende Kirchturmdenken etwas zurückzudrängen? Wie stehen Sie beispielsweise zu der Möglichkeit, bei der Vergabe von Fördermitteln Kooperationsprojekte, die von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden, vorrangig zu bedenken?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Baumann

Antwort von
SPD

12.09.06Sehr geehrter Herr Baumann,ich bedanke mich für ihre Frage zur Vorbereitung der Kreisgebietsreform nach dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz.Eine der Grundüberlegungen der Kreisstrukturreform, in der im Jahre 2009 aus heute zwölf Landkreisen und sechs kreisfreien Städten fünf Kreise gebildet werden, ist die Überwindung der Kreisgrenzen als Planungsgrenzen.Die Möglichkeit der Kooperation von Gebietskörperschaften ist bereits heute gegeben. Da viele Landkreise und kreisfreie Städte diese auch bereits nutzen und effektive Kooperationen, z.B. im Bereich Abfallentsorgung oder Rettungsleitstellen bestehen, wurde im Verwaltungsmodernisierungsgesetz auf Antrag der SPD-Fraktion der ausdrückliche Schutz dieser Kooperationen in den § 79 „Aufbaustäbe“ aufgenommen.Zu den Aufgaben der Aufbaustäbe gehört es, die Vorbereitungen für den Zusammenschluss der beteiligten Gebietskörperschaften so zu treffen, dass für alle Beteiligten die effektivste und effizienteste Lösung erreicht werden kann. Dafür ist es notwendig, dass die Aufbaustäbe mit Unterstützung der Fachausschüsse in den Kreistagen und Bürgerschaften möglicht rasch mit der Arbeit beginnen. In NVP wird sich der Aufbaustab am 19.09.2006 konstituieren. Die rasche Arbeitsaufnahme ist auch notwendig, da zukünftig alle Kreistagsbeschlüsse einer Zustimmung des Aufbaustabs bedürfen, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Sie wünschen sich, dass das so genannt Kirchtumdenken aufhört. Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Mit der Neustrukturierung und Aufgabenübertragung werden mehrere dieser Aspekte entschärft. Durch den Wegfall der alten Kreisgrenzen werden die Planungsgrenzen erweitert, so dass in großzügigen Regionen geplant und Mecklenburg-Vorpommern europafähiger wird. Damit meine ich, dass sich starke Regionen im Wettbewerb um EU-Fördermittel besser behaupten können. Die Erfolgsaussichten für die Anträge hängen erheblich vom Nutzen für eine ganze Region ab. Kleinstprojekte nach dem Gießkanneprinzip werden schon seit Jahren nicht mehr gefördert.Als zweiten Aspekt möchte ich anführen, dass sich die Anzahl der Entscheidungsträger in den Kreisen verringern wird. Durch die Zuständigkeit der Landräte und Kreistage für den gesamten Regionalkreis werden lokale Interessenlagen ausgeglichen. Ich sehe durch den Wegfall der alten Kreisgrenzen und die Eingliederung der heute kreisfreien Städte ein erhebliches Einsparpotenzial z.B. im Bereich Berufschulen, ÖPNV, Abfallentsorgung, Rettungsdienst etc.. Ziel ist, dass es nicht mehr zu Doppeltinvestitionen und Konkurrenzsituationen zwischen den heutigen Gebietskörperschaften kommt. Die Entscheidung für die Bildung von zwei Regionalkreisen in Vorpommern hindert die Gebietskörperschaften nicht daran, Kooperationen miteinander einzugehen. Die Praxis wird es zeigen, inwieweit die regionalen Entscheidungsträger bei Bedarf die Notwendigkeiten erkennen und umzusetzen. Im Übrigen würde bei einer entsprechenden politischen Mehrheitslage vor Ort einem freiwilligen Zusammenschluss der beiden geplanten Regionalkreise rechtlich nichts entgegenstehen.Mit freundlichen GrüßenKlaus Mohr