Frage an Klaus Schüle von Paul G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schüle,
zur Wahl gehen sollte eigentlich selbstverständlich sein.Doch um die Rechte des Bürgers ist es schlecht bestellt.Die Parteien treffen alle wichtigen Entscheidungren allein - vor und nach den Wahlen.Es gehört zu den unverzichtbaren Prinzipien demokratischer Wahlen,dass die Abgeordneten UNMITTELBAR!!!!!! durch das Volk (und nicht durch die Parteien ausgesucht) gewählt werden.
Das Grundgesetz schreibt die Einhaltung dieses Prinzips für alle Wahlen auf Bundes-,Landes-, Kommunaler-und Europäischer Ebene ausdrücklich vor (GG Art.28 und Art.38).Unmittelbar bedeutet demnach ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern durch die Parteien! Die Wahl der Abgeordneten am 27.März 2011 widerspricht unübersehbar dem Grundsatz der unmittelbaren Volkswahl.Dieser fundamentale Demokratiemangel sollte uns zum Nachdenken zwingen,den der Unmittelbarkeitsgrundsatz ist gültiges Verfassungsrecht.Eigentlich sollten wir wählen oder?
Meine Fragen: 1.Wie beurteilen sie diesen krassen Widerspruch im Bezug zum GG ?
2.Wählen wir nach derzeitigem Verfassungsrecht verfassungswidrig ?
3.Werden sie sich konsequent für die Einhaltung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes einsetzen ? Wenn ja,wie?