Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Belastungen der Umwelt und des Klimas durch Waffenproduktion und Militäreinsätze und -nutzung bei der Berechnung der Erderwärmung künftig zu berücksichtigen?

Konrad Stockmeier FDP Mannheim
Konrad Stockmeier
FDP
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Frage von Otto R. •

Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Belastungen der Umwelt und des Klimas durch Waffenproduktion und Militäreinsätze und -nutzung bei der Berechnung der Erderwärmung künftig zu berücksichtigen?

Sehr geehrter Herr Stockmeier,
obwohl Rüstung und Militär wegen ihren Treibhausgasemissionen eine wichtige Ursache für die Erderwärmung ist, sind die Staaten gemäß Pariser Klimaabkommen nicht verpflichtet, einschlägige Daten zur Verfügung zu stellen. D. h. sie werden bei der Berechnung der Erderwärmung nicht berücksichtigt. Die NZZ hat darauf hingewiesen, dass das Militär für 5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist; siehe https://www.nzz.ch/wissenschaft/vernachlaessigte-emissionen-von-treibhausgasen-durch-das-militaer-ld.1693659
Ähnliche Fakten nennt Jacqueline Andres von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) in einem Artikel (s. https://www.imi-online.de/2020/07/21/krieg-und-klima/). Die Bundeswehrflüge mit dem Eurofighter verursachten 2018 insgesamt 115280 t CO2. Um diese Belastung zu kompensieren sind mehr als 9 Millionen Bäume nötig. Durch die beabsichtigte Nutzung des Kampfflugzeugs F-35 wäre die CO2-Belastung künftig noch höher.
Schöne Grüße
O.. R.

Konrad Stockmeier FDP Mannheim
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.8.2022 zur möglichen Berücksichtigung von Treibhausgasemissionen, die Rüstung und Militär verursachen, in den Bilanzen, zu deren Erklärung sich die Staaten im Pariser Klima-Abkommen verpflichtet haben. Ich bedaure, dass ich Ihnen erst heute antworte, nachdem ich mich bei den kompetenten Stellen informiert habe.

Ich finde Ihre Fragen tatsächlich sehr interessant. In der Sache habe ich allerdings festgestellt, dass Ihre Grundannahme für die Bundeswehr nicht zutrifft. Denn die Emissionen der Bundeswehr werden bilanziert und die Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung gelten auch für das Bundesministerium der Verteidigung und für die Bundeswehr.

Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sind Klimaschutzziele für die Bundesrepublik Deutschland normiert. Der Gesetzgeber hat Mindestanforderungen in Form von Jahresemissionsmengen für die emittierenden Sektoren festgelegt. Für einzelne Emittenten, wie zum Beispiel die Bundeswehr, wurden keine Grenzwerte festgelegt. Die Sektoren sind in Anlage 1 des KSG über die Quellkategorien nach dem „Common Reporting Format“ definiert. Hierunter fallen teilweise auch Emissionen, die die Bundeswehr verursacht, z. B. die Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern in militärischen Einrichtungen im Inland. Die Emissionen der Bundeswehr werden dem Sektor Gebäude zugeordnet. Damit muss die Bundeswehr zur Reduktion der CO2-Emissionen des Sektors Gebäude entsprechend beitragen und bis 2045 klimaneutral werden.

Für die gesamte Bundesverwaltung, also auch für die Bundeswehrverwaltung, gilt nach § 15 KSG das ehrgeizige Ziel, sich bis 2030 klimaneutral zu organisieren.

Reduktionsverpflichtungen für militärische Emissionen werden im Rahmen des Übereinkommens von Paris nicht separat ausgewiesen. Sie werden jedoch in der Treibhausgasemissionsberichterstattung unter der Klimarahmenkonvention und zukünftig auch unter dem Übereinkommen von Paris erfasst. Dementsprechend veröffentlicht das Bundesumweltamt diese Verpflichtungen im jährlich erscheinenden Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar. Hiermit kommt Deutschland seiner Verpflichtung als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention nach, vollständige Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Die inländischen Emissionen der Bundeswehr werden gemäß der 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories und der United Nations Framework Convention on Climate Change Vertragsstaatenentscheidung 24/CP.19 u.a. unter der Quellkategorie 1 A 5 erfasst.

Emissionen aus „multinationalen militärischen Operationen“ werden nicht in den Gesamtemissionen einzelner Staaten bilanziert. Für die Zuordnung der Emissionen gilt das Territorialprinzip, d.h. die Emissionen innerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen werden berichtet und einem Staat zugeordnet. Aufgrund ihrer multinationalen Organisation wäre eine Aufteilung der Treibhausgasemissionen, die während der Auslandseinsätze entstehen, auf die einzelnen Staaten in verursachungsgerechter Weise auch nicht möglich.

Weder die Emissionen aus den nationalen militärischen Operationen noch die aus multilateralen militärischen Emissionen sind bisher in den Verhandlungen in Glasgow diskutiert worden und kein Staat hat einen entsprechenden Vorschlag eingebracht.

Zu den klimarelevanten Emissionen der Wehrindustrie kann ich leider keine Aussage geben.    

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Stockmeier

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