Warum gilt nicht für die bezogenen kWh im NT-Zeitfenster die Strompreisbremse von 0,28 EUR/kWh und warum nicht auch ohne HT-/NT-Bezug generell für Heizstrom?

Konrad Stockmeier FDP Mannheim
Konrad Stockmeier
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Frage von Tim L. •

Warum gilt nicht für die bezogenen kWh im NT-Zeitfenster die Strompreisbremse von 0,28 EUR/kWh und warum nicht auch ohne HT-/NT-Bezug generell für Heizstrom?

Guten Tag Herr Stockmeier,
nach § 5 Absatz 3 StromPBG wird ein zeitanteiliger Referenzpreis aus HT-/NT-Preis gebildet. Das bedeutet nach meinem Verständnis aber nicht, dass der im NT-Zeitfenster bezogene Strom bei 28 ct/kWh gedeckelt ist. Vielmehr greift, wenn der Referenzpreises überschritten wird, die Preisbremse und dann gilt für den gesamten Verbrauch der Referenzpreis.
In diesem Szenario (Referenzpreis wird überschritten) gibt es doch aber für die Kunden gar keinen Anreiz mehr, einen Teil (Wärmepumpe) bzw. Großteil (Speicherheizung) des Strombezugs in das NT-Zeitfenster zu legen, so lange der Gesamtverbrauch die gedeckelte Menge (80%) nicht überschreitet.

Außerdem fehlt nach meiner Bewertung weiterhin eine angemessene Preisbremse für Wärmepumpenstrom. Die vielen Stromkunden, die Wärmepumpenstrom ohne HT/NT-Zeitfenster beziehen, weil der Preisunterschied bei vielen Versorgern nur noch minimal ist, profitieren überhaupt nicht von der Änderung. Ist das so gewollt?

MfG
Tim L.

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