Frage an Kornelia Möller bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Kornelia Möller
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Frage an Kornelia Möller von Thomas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Möller,

wie aus einer Antwort Ihrer Fraktionskollegin Frau Golze vom 03.04.07 hervorgeht, beabsichtigt Ihre Fraktion DIE LINKE, zum Thema Arbeitsplatzkonflikte, insbesondere "Mobbing" eine kleine Anfrage durchzuführen.

Es handelt sich ja um ein Massenphänomen, von dem immer wieder berichtet wird, dass Mio. Arbeitnehmer betroffen sind und der Schaden in die zig Milliarden Euro geht.

Die Frage stellt sich, ob man den sozialen Arbeitsschutz verbessern kann, um Mobbing zurückdrängen. Müsste man nicht die Konfliktschlichtungsverfahren verbindlicher gestalten?

Derzeit ist es doch so, dass ein Arbeitnehmer, der innerbetrieblich in einem Arbeitsplatzkonflikt nicht weiterkommt, auch von der Aufsichtsinstanz, dem Gewerbeaufsichtsamt, ziemlich im Stich gelassen wird. und auf den langwierigen und strapaziösen Gerichtsweg angewiesen ist.

Bzgl. Arbeitsplatzkonflikten gibt es gar keine echte Aufsichtsfunktion des Gewerbeaufsichtsamts. In §§ 3 u.17 ArbSchG wird zwar der soziale Arbeitsschutz rahmenmäßig definiert aber in der Ausführungs- Richtlinie LASI LV 34 (s. Internet) steht dann, dass die Gewerbeaufsichtsämter nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen dürfen. Kein Wunder, dass Arbeitsplatzkonflikte immer mehr zunehmen, wenn die Aufsichtsbehörde nur "Du,du!" sagen und gar nicht intervenieren darf. Mobbing ist den Beamten wohl zu kompliziert.

Soll das Ihrer Meinung so bleiben? Oder müsste man nicht die Richtlinie LASI LV 34 ändern, damit das Gewerbeaufsichtsamt bei Anrufung durch einen Arbeitnehmer auch echt interveniert, wie es das ja bei anderen Arbeitsschutzaspekten schließlich auch tut?

Ein weiterer Problemkreis betrifft das arbeitsgerichtliche Verfahren, das für Arbeitsplatzkonflikte nicht ausgelegt ist. Es ist zu langwierig und leistet der Zermürbungstaktik von böswilligen Arbeitgebern häufig Vorschub. Müsste der Verfahrensablauf nicht gestrafft , Ermittlungen intensiviert und strafrechtliche Elemente eingeführt werden?

mfG
T. Peltason

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