Frage an Krista Sager bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Krista Sager
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel F. •

Frage an Krista Sager von Daniel F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,
wie haben Sie bei der Abstimmung zum Melderecht am 28.06.2012 abgestimmt?
Warum war der Bundestag überhaupt noch beschlussfähig, wenn kaum noch Abgeordnete anwesend waren, wie z.B. die Tagesschau* berichtet?
Warum waren überhaupt kaum Abgeordnete anwesend bei einer normalen Sitzung?

Gruß
Daniel Frank

* http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Frank,

meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sowohl bei der Abstimmung im Bundestag als auch bei der Abstimmung im zuständigen Innenausschuss gegen den Gesetzentwurf (Drs. 17/7746 ) und den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (Drs. 17/10158) gestimmt. Der zuständige Berichterstatter von Bündnis 90/Die Grünen, Wolfgang Wieland, hat in seiner zu Protokoll gegebenen Rede, die Regelungen zum Adresshandel, die mangelhafte Berücksichtigung der Kritik der Datenschützer sowie allgemein die übertriebene Eile, mit der der Gesetzentwurf durch den Bundestag gebracht wurde, scharf kritisiert (vgl. Plenarprotokoll 17/187).
Wie bei Debatten außerhalb der Kernzeit und jenseits von namentlichen Abstimmungen üblich, waren im Wesentlichen die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker anwesend. Das Abstimmungsverhalten der grünen Abgeordneten richtete sich nach dem, wie wir es in unserer Fraktionssitzung am 26. Juni vereinbart haben.
Dass der Bundestag zum Teil mit nur wenigen Anwesenden im Plenum Abstimmungen vornimmt, ist ebenfalls durchaus nicht unüblich. Zwar ist der Bundestag laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Aber diese Regelung führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit von Beschlüssen, die mit einer geringeren Anzahl an mitwirkenden Abgeordneten zustande gekommen sind. Vielmehr gilt der Bundestag als beschlussfähig, sofern die Beschlussunfähigkeit nicht auf Antrag gesondert festgestellt wird. Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.
Anzumerken bleibt noch, dass wir Grünen uns noch vor der abschließenden Abstimmung mit der SPD darauf verständigt haben, dass wir das Gesetz in dieser Form über die Landesregierungen mit SPD- und Grünen-Beteiligung im Bundesrat stoppen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager