Frage an Kristina Schröder bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Portrait von Kristina Schröder
Kristina Schröder
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Kristina Schröder zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Uwe H. •

Frage an Kristina Schröder von Uwe H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Werte Frau Schröder

Ich lebe und arbeite seit 2007 in Athen. In Deutschland bekam ich ALG II, und konnte keine Arbeit finden, da ich alleinerziehender Vater bin. Die Kindesmutter lebt in Berlin, und bezahlt weder Unterhalt, noch will sie irgendwelchen Kontakt zu unserem Sohn. Nun habe ich versucht, Auskunft über die Erhalt des staatlichen Kindergeldes zu bekommen, da im Familienwegweiser steht, ,,Zudem müssen die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. (Für in anderen Ländern lebende Kinder von Berechtigten können die steuerlichen Freibeträge für Kinder berücksichtigt werden.) Hat jedoch der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (weil er z.B. in Deutschland wohnt) und der andere Elternteil nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor. Das heißt, der Elternteil mit Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält hier kein Kindergeld.``

Ich und mein Sohn leben in einem Land der EU, und nach dem, was im Familienwegweiser steht, könnte mein Sohn Kindergeld bekommen. Er ist 10 Jahre alt, und geht hier zur Schule. Die Kindesmutter lebt in Deutschland, und ist somit unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Leider habe ich mit deutschen Behörden immer das Problem, dass von Ermessensentscheidungen gesprochen wird. Welche Kriterien sind nun entscheidend?

mit freundlichen Grüssen
Uwe Horn

Portrait von Kristina Schröder
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Horn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden: Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin. Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.