Frage an Kristina Schröder bezüglich Frauen

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Frage von Beatrice O. •

Frage an Kristina Schröder von Beatrice O. bezüglich Frauen

Bestensee, den 29/ September 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können.

Vor 21 Jahren bin ich in Lüneburg von einem Mann nachts vergewaltigt worden. Bevor er mich töten konnte, konnte ich fliehen. Ich habe ein rechtskräftiges Urteil.

Seine Schuld hat er noch nie bezahlen müssen, weil er mal nicht zahlen konnte. Seit längerem kann ich ihn nicht mehr finden. Er ist umgezogen und hat sich wohl nicht polizeilich angemeldet.

Warum kann ein Mann Geld vom Sozialamt bekommen und muss sich polizeilich nicht ummelden – das ist ein Freifahrtschein für Vergewaltiger und sonstige Verbrecher!

Wie ist es möglich, dass man in Deutschland kein Urteil zustellen kann? Wie kann es sein, dass der Täter nicht seine Schuld an das Opfer zahlen muss? Warum bleibt das alles an mit hängen? Warum muss ich so darum kämpfen und muss noch dafür zahlen, dass mir Recht geschehe?

Was kann ich tun, damit er seine Schuld an mich mal zahlt?
Meine Rechtsanwältin schickte schon viele Briefe an verschiedene Ämter. Leider haben die Suchmeldungen bisher nicht zum Ziel geführt.

Mit freundlichen Grüßen
B.O.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau von Ortlepp,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.