Frage an Kurt Beck bezüglich Recht

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Kurt Beck
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Frage von Karin B. •

Frage an Kurt Beck von Karin B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr. Beck,
wie gedenken sie denn zukünftig mit den bereits im Dienst befindlichen Polizeibeamten zu verfahren? Sollen weitere Kürzungen wie bereits jetzt bei Urlaubs-, Weihnachtsgeld und der Beihilfe folgen? Soll die Lebensarbeitszeit weiter erhöht werden, um so bei frühzeitigen Pensionierungen Geld zu sparen? Gibt es wie in der Vergangenheit erneute Nullrunden bei Beförderungen? Wann erkennt endlich mal jemand, dass die Polizei den Kopf nicht nur für normale Bürger, sondern auch für die Politiker hinhält? Wer macht von Ihnen Nachtdienste oder arbeitet an Weihnachten, Ostern und Silvester usw. !! Ich verstehe nicht wie eine so angesehene Berufsgruppe, siehe Umfragen, so behandelt werden kann!MfG
Karin Berger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Berger,

ich teile Ihre hohe Achtung vor der Arbeit unserer Polizei. Tatsache ist, dass seit der Regierungsübernahme durch die SPD im Jahr 1991 die rheinland-pfälzische Polizei personell verstärkt wurde. 1991 gab es 8.480 ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte, derzeit verfügt Rheinland-Pfalz über eine Personalstärke von 9.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Weitere 825 Anwärterinnen und Anwärter befinden sich in der Ausbildung. In den kommenden Jahren wird es jeweils wieder mindestens 250 Neueinstellungen geben. Im Jahr 2006 werden zusätzlich 160 Polizistinnen und Polizisten im Landesdienst stehen, insgesamt also 9.160. Rheinland-Pfalz ist damit, neben Schleswig-Holstein und dem Saarland, eines von nur drei Bundesländern, in denen mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt werden, als aus Altersgründen aus dem Dienst ausscheiden.
Zum Thema Lebensarbeitszeit verweise auf eine ältere Antwort: Seit den 50er Jahren haben sich die Bedingungen für Polizeibeamtinnen- und beamte beachtlich verändert. So ließen beispielsweise Änderungen in den Organisationsstrukturen und in den Aufgabenbereichen, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, die Einführung einer eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit und nicht zuletzt der enorme technische Wandel eine Neubewertung der besonderen Altersgrenze zu. In den Bereichen, in denen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Vergleich zu anderen Beamtengruppen eine höhere Anforderung an die physische und psychische Leistungsfähigkeit gefordert wird, wie beispielsweise bei Spezialeinsatzkräften, wird nach wie vor dem Gedanken der Fürsorge Rechnung getragen und die Altersgrenze des vollendeten 60. Lebensjahres beibehalten. Diese Maßnahmen sollen nach fünf Jahren überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck