Antwort 19.02.2025 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts und das gilt selbstverständlich auch für die Neuausschreibung der Werberechtsverträge
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts und das gilt selbstverständlich auch für die Neuausschreibung der Werberechtsverträge
Tatsächlich haben wir dieses Thema schon lange im Blick, denn eine Einwegverpackungsabgabe kann dabei helfen, dass Städte sauberer werden – was im Interesse von Mensch und Natur gleichermaßen liegt.