Antwort 29.01.2025 von Lenka Brodbeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für die Änderung von 
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.