
Antwort 29.01.2025 von Lenka Brodbeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.

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