Frage an Lothar Hänsch von Björn R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hänsch,
der Schutz derjenigen, die innerhalb eines Betriebs oder einer öffentlichen Einrichtung Hinweise auf Risiken oder Verbesserungsmöglichkeiten geben wollen, bedarf dringend einer gesetzlichen Regelung ( http://relaunch.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/whistleblower.pdf ). Dies gehört zu den unerledigten Aufgaben der großen Koalition (war aber eine Legislaturperiode früher auch schon im BT).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im nächsten Bundestag schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung gefunden wird, die nicht hinter den 2008er Entwurf von BMJ und BMELV ( http://www.bundestag.de/ausschuesse/a10/anhoerungen/a10_81/16_10_849.pdf ) zurückfällt und insbesondere sicher stellt,
- dass die jeweilige Leitung die intern vorhandenen Informationen keinesfalls ignorieren kann, wenn es um potentielle Straftaten geht - aber auch Anreize dafür erhält, Hinweise, die sich "nur" auf unternehmensrelevante Chancen oder Risiken beziehen, aufzugreifen (im Gesellschaftsrecht, Compliance) ;
- dass Mitarbeiter, die befürchten müssen, dass ihre Hinweise NICHT verantwortungsbewußt geprüft werden, selbst verantwortlich eine geeignete Stelle für ihr Whisteblowing wählen können und klargestellt ist, dass diejenigen, die solche Mitarbeiter benachteiligen einen schwerwiegenden Compliance Verstoss begehen, der Konsequenzen für die Zukunft haben muss ?
Den Unternehmern, insbesondere den Compliance Verantwortlichen, könnten Sie auf diese Weise einen großen Gefallen tun - nicht zuletzt weil dieser Kreis (inkl. internen Juristen, Revisoren, Risikomanagern und selbst Qualitätsmanagern) weiss, wie schnell sie sich selbst in der Position des potentiellen Whistleblowers finden können. Wettbewerbsfähigkeit und Gemeinwohl dient es auch.
Und nicht zuletzt ist der Nachholbedarf Deutschlands auf diesem Feld gegenüber seinen Wettbewerbern mehrfach international festgestellt worden.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
RA Björn Rohde-Liebenau
(Hinweisgeber Ombudsmann)
Sehr geehrter Herr Rohde-Liebenau,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Sie sprechen ein wichtiges Detailproblem an, das möglicherweise für die Wirtschaft von großer Bedeutung ist.
Der von Ihnen erwähnte Gesetzesentwurf ist mir bisher leider nicht bekannt. Ich werde mich aber gerne damit auseinandersetzen, um mir eine Meinung dazu zu bilden.
Grundsätzlich gilt für die FDP jedoch bei der Einführung oder
Novellierung von Gesetzen, bürokratische Lasten für Unternehmen so
gering wie möglich zu halten.
Der Mittelstand in Deutschland ächzt jetzt schon unter der Last viel zu komplizierter Gesetze. Hier müssen wir für eine Entschlackung sorgen, um neue Freiräume für Arbeitsplätze zu schaffen.
Viele Grüße,
Lothar Hänsch