Wie stehen Sie zu einer Behörden-Ausnahme von der Bargeld-Annahmepflicht in der EU-Bargeldverordnung, und werden Sie die Bundesregierung im Bundestag nach ihrer Haltung im EU-Rat fragen?

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Frage von Georg S. •

Wie stehen Sie zu einer Behörden-Ausnahme von der Bargeld-Annahmepflicht in der EU-Bargeldverordnung, und werden Sie die Bundesregierung im Bundestag nach ihrer Haltung im EU-Rat fragen?

Die EU-Bargeldverordnung (COM (2023) 364) wird im Trilog verhandelt, eine Einigung gibt es noch nicht. Rat und Parlament wollen die Annahmepflicht im Handel stärken. Das Ratsmandat (ST 16697/25 vom 17.12.2025, Art. 2 Abs. 4 und Erwägungsgrund 4a) erlaubt den Staaten aber eigene Regeln für Zahlungen an die Verwaltung, etwa Steuern oder Nahverkehr. Hessen fordert, dass der Bund im Trilog eine Ausnahme für öffentliche Stellen durchsetzt (Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 05.10.2026). Laut einem Kommentar in der Berliner Zeitung vom 10.10.2026 setzt sich die Bundesregierung im Rat dafür ein; einen amtlichen Beleg dafür habe ich nicht gefunden. Die Petition „Bargeld in Europa gesetzlich schützen!“ hat laut Initiative über 400.000 Unterschriften.

Quellen: https://finanzen.hessen.de/presse/bruessels-barer-buerokratie-bloedsinn-eu-droht-behoerden-mit-millionenkosten; https://www.berliner-zeitung.de/article/bargeld-verordnung-eu-klingbeil-behoerden-nahverkehr-annahmepflicht-10473899

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre gut recherchierte Frage.

Eine Ausnahme öffentlicher Stellen von der Bargeld-Annahmepflicht lehne ich ab. Meine Fraktion hat sich im Wahlprogramm ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass staatliche Stellen sowie der Nah- und Fernverkehr Bargeld annehmen müssen. Mit dem Antrag 21/3039 fordern wir zudem eine gesetzliche Annahmepflicht im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kundenkontakt, weil die zunehmende Verweigerung von Bargeld die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränkt und vor allem ältere Menschen und Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln ausgrenzt. Barzahlungsobergrenzen lehnen wir ab, ebenso den digitalen Euro als Ersatz für Bargeld (Antrag 21/3038). Diese Linie gilt auch für die Verhandlungen zur EU-Bargeldverordnung.

Zur zweiten Frage: Ihre Beobachtung, dass es für die Haltung der Bundesregierung im Rat bisher keinen amtlichen Beleg gibt, teile ich. Ich leite Ihre Frage an die Finanzpolitiker meiner Fraktion weiter, die den Trilog und die Position der Bundesregierung im Rat mit den parlamentarischen Instrumenten begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Rehm, MdB

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