Frage an Magnus Buhlert bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Magnus Buhlert
FDP
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Frage an Magnus Buhlert von Georg D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Buhlert,

leider enthält das FDP Parteiprogramm kaum Worte die Nutzung die Internets betreffend. Wie steht Ihre Partei zu der von vielen Politikern geforderten verstärkten Überwachung der Online-Aktivitäten von Privatpersonen? Ist eine allgemeine Überwachung (mittels "Hansestadt-Trojaner") geplant oder wohlmöglich sogar eine Internetzensur wie sie in NRW schon teilweise praktiziert wird? Wie ist Ihr Standpunkt zur Vorratsdatenspeicherung?
Zusätzlich würde mich interessieren, ob und wie die FDP dem blinden Aktionismus der großen Volksparteien entgegentreten möchte bzw kann. Damit spreche ich die fortschreitende Entmündigung volljähriger Bürger durch Zensur von PC-Spielen (sogenannte "Killerspiele"), Filmen und Büchern, sowie die Beschränkung und Beschneidung des persönlichen Konsumverhaltens bei genmanipuliertem Lebensmitteln und alkoholischen Getränken an.

Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichem Gruß,

Georg Dorn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dorn!

Die FDP steht im Zweifel immer für die Freiheit. Wir stehen genauso für die Freiheit des Internets. Gerade dieses Medium trägt doch Demokratie und Pressefreiheit in undemokratische Länder. Da können wir doch nicht bei uns mit dem Gegenteil anfangen. Staatliche Trojaner bergen die Gefahr, dass Sicherheitslücken bleiben, die Hacker sicher zu nutzen wissen. Deshalb halte ich wenig davon. Allerdings muss klar sein, so wie der Staat Straftaten z.B. durch Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen und dergleichen verfolgen darf, darf er dies auch im Internet, denn dies ist kein rechtsfreier Raum.

Doch eins ist dem Sachkundigen auch klar: Wer Computerkriminalität wirklich nachweisen will, braucht die Festplatte. Und wenn der Staat die Festplatte eines Kriminellen untersuchen will, braucht er dazu die Voraussetzungen, die er auch für eine Hausdurchsuchung braucht: Einen richterlichen Beschluss.

Wir sind davon überzeugt, dass Bürger mündig sind. Erwachsene dürfen selbst entscheiden, was sie tun, solange sie keinen anderen dabei schädigen. Jugendliche bedürfen hingegen eines gewissen Schutzes. Daher dürfen 16jährige zu Recht keinen Wodka kaufen und trinken. Daher dürfen sie bestimmte Filme und Spiele nicht. Sie davor zu bewahren, ist Aufgabe des Staates und der Eltern. Erwachsene sollten die Risiken kennen, die legale Drogen bergen und damit verantwortlich umgehen. Der Staat sollte sie nicht bevormunden. Daher ist es richtig, dass keiner betrunken Auto fahren darf. Daher wäre es gleichzeitig falsch Erwachsenen vorzuschreiben, was sie tun oder lassen sollen.

Mehr zu unseren Positionen zum Beispiel unsere Pressererklärungen zum Nichtraucherschutz und gegen ein Verbot von Killerspielen finden sie unter www.fdp-bremen.de

Ihr Magnus Buhlert