Das Gutachten zum Heilpraktikerrecht stuft eingeschränkte Heilerlaubnisse als verfassungswidrig ein und empfiehlt eine umfassende Neuregelung. Sollen die Künstlerischen Therapien darin erfasst werden?
Entsprechend der Klassifikation der WHO ergänzen Künstlerische Therapien die konventionelle Medizin: „Arts interventions, such as singing in a choir to improve chronic obstructive pulmonary disease, are considered non-invasive, low-risk treatment options and are increasingly being used by Member States to supplement more traditional biomedical treatment.“ (WHO Health Evidence Network synthesis report 67, What is the evidence on the role of the arts in improving health and well-being? A scoping review, https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/329834/9789289054553-eng.pdf )
In der ambulanten Versorgung behandeln Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapeut:innen mit eingeschränkten Heilerlaubnissen für den Bereich der Psychotherapie. Auf welcher Basis könnten Patient:innen nach Wegfall dieser Erlaubnisse legal und sicher behandelt werden?
Guten Tag H. P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Fraktion Die Linke sieht das Gutachten zum Heilpraktikerrecht als Anlass patientensichere und rechtssichere Regeln zu sorgen. Eingeschränkte Heilerlaubnisse dürfen aus unserer Sicht nicht einfach fortgeschrieben werden, wenn sie rechtlich angreifbar sind oder die Qualität der Versorgung unklar machen.
Für uns als Fraktion stellt sich deshalb nicht die Frage, ob Patient*innen nach dem Wegfall eingeschränkter Erlaubnisse von Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapeut*innen weiterhin behandelt werden können, sondern auf welcher rechtlichen und fachlichen Grundlage. Diese Grundlage sollte eine qualifizierte berufliche Regulierung sein: mit klaren Ausbildungsstandards, transparenter Qualitätssicherung und einer eindeutigen Einbettung in die ambulante Versorgung. Wo künstlerische Therapien psychotherapeutisch eingesetzt werden, muss die Behandlung sicher, fachlich abgesichert und für Patient*innen nachvollziehbar sein.
Entscheidend ist aus linker Sicht: Patientenschutz darf nicht von unscharfen Sonderregelungen abhängen. Wenn eingeschränkte Heilerlaubnisse wegfallen, brauchen wir eine geregelte Alternative, etwa über anerkannte therapeutische Berufe, klare delegationsfähige Strukturen und eine bessere Verankerung künstlerischer Therapien im Gesundheitswesen. So kann Versorgung erhalten bleiben, ohne rechtliche Unsicherheit oder Qualitätsrisiken.
Kurz gesagt: Die Linke würde für eine umfassende Neuregelung plädieren, in der künstlerische Therapien als eigenständige, ergänzende Behandlungsformen anerkannt werden, aber nur auf einer klaren, sicheren und qualitätsgesicherten Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Brückner
