(...) ein beschlagnahmter PC, der vor Ort von Hand mitgenommen wird, hat nichts mit Onlinedurchsuchung und nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun. Auf diesen Tatbestand greifen die bekannten und bewährten Mittel der Strafverfolgung, im Übrigen muss auch hier eine richterliche Anordnung vorliegen. (...)
(...) Würde nur die Zukunft aufgezeichnet, könnten die entsprechenden strafrechtsrelevanten Vorgänge der Vergangenheit nicht nachgewiesen werden. Anders als bei dem Film "Zurück in die Zukunft" kann die Strafermittlungsbehörde nicht in die Vergangenheit reisen, um dann festzustellen, was ein Tatverdächtigter vorbereitet hat. Im Zweifel helfen die Daten aber auch, einen Unschuldigen zu entlasten. (...)
(...) Ich sage deutlich, die Onlinedurchsuchung ist als ein polizeiliches Werkzeug gedacht, das nur in Einzelfällen bei einem konkreten Tatverdacht gegen mutmaßliche Terroristen und Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann. (...)
Sehr geehrte Frau Pfaff,
(...) Des Weiteren sind die in Deutschland stationierten Nuklearwaffen der NATO unterstellt. Demzufolge ist die Frage, ob und wann diese abgezogen werden, eine Frage, die die NATO zu beantworten hat. (...)
(...) Leider konnte ich noch nicht mit meinem Kollegen Peter Albach reden und ihn danach befragen. Ich kenne Peter Albach jedoch als einen integeren Menschen, dem jedwede Verherrlichung der NS-Zeit und der damals vorherrschenden Ideologie fremd sind. Vor einer Stellungnahme von ihm sollte jeder mit blank gezogenen Vorurteilen vorsichtig sein. (...)