Frage an Manfred Weber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Manfred Weber
Manfred Weber
CSU
23 %
13 / 56 Fragen beantwortet
Frage von Jörg W. •

Frage an Manfred Weber von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach meinen Erfahrungen und auch nach Internetrecherchen läuft in Deutschland (und sicher überall) alles darauf hinaus, den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. (vgl. z.B. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Dieses einheitliche Verhalten erinnert mich an die ehemalige angeblich volksnahe DDR.
Man kann zwar unendlich viele Rechtsmittel einlegen, sich bei ungerechter Behandlung und auch bei Rechtsbeugung beschweren und anfragen, macht allerdings immer wieder die Erfahrung, dass dieser Aufwand zwecklos ist und meist nur hohe Kosten verursacht.
So werden z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden nach dem allgemein bekannten Prinzip: “fristlos, formlos, fruchtlos“ erledigt (vgl. Brell, Abfassung Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006, http://www.justizirrtum.de/forum/posts/3988.html ).
Unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 , Rechtsstaat nur Fiktion: „Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt experimentellen Nachweis“ kann man z.B. lesen: Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird „kollegialiter“ unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Auch weitere Beschwerdemöglichkeiten einschließlich der Verfassungs- bzw. Menschenrechtsbeschwerden kann man vergessen. Sie werden in der Regel ohne jegliche Begründung nicht angenommen. Die Erfolgsquote der Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich z.B. mit nur 0,46% berechnet (vgl. http://www.bmj.de/files/-/1257/EGMR_Rechtsprechungs%C3%BCbersicht_2005_anonymisiert.pdf ). Die tatsächliche Erfolgsquote geht noch mehr gegen Null, denn deutsche Gerichte sind nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden (vgl. http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/egmr.html ).
Welche Ideen haben Sie, etwas gegen diese Entwicklungen zu unternehmen?

Mit freundlichem Gruß
J. Wende

Portrait von Manfred Weber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wende,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Wie bereits in meiner letzten Antwort an Sie angeklungen ist, halte ich die deutsche Justiz für ein funktionierendes, auf demokratischen Grundsätzen basierendes Rechtssystem. Nur wenige Staaten der Welt garantieren ihren Bürgern ein derart hohes Maß an Rechtssicherheit wie die Bundesrepublik.

Die Tatsache, dass ein Gericht, wie beispielsweise das Bundesverfassungsgericht, eigenständig über Annahme oder Ablehnung einer Beschwerde entscheidet, ist Teil der Unabhängigkeit dieser Gerichte, eine solche Entscheidung erfolgt jedoch nicht willkürlich, sondern nach festgelegten Rechtsnormen und wird vom Gericht auch offengelegt. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sind, wie Sie richtig schreiben, im Gegensatz zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) lediglich feststellender Natur und haben keine kassatorische Wirkung. Die Umsetzung der Entscheidung muss also durch den verurteilten Staat erfolgen.

Die Mitgliedstaaten sind jedoch gemäß Art. 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) angehalten, die Urteile des EGMR zu beachten, was in Deutschland im Regelfall auch geschieht. Wenn Sie konkrete Vorschläge zur Veränderung unseres deutschen Justizsystems haben, so bitte ich Sie, diese meinen Kollegen in den entsprechenden Ministerien beziehungsweise Fachausschüssen des Bundestages zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Manfred Weber
Manfred Weber
CSU