Frage an Manfred Weber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Manfred Weber
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Frage an Manfred Weber von Michael U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weber,

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europa-Parlaments berät zur Zeit einen Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen.

www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com(2012)0499_/com_com(2012)0499_de.pdf

Der Vorschlag sieht unter anderem Regeln für Parteispenden vor. Demnach können europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen Spenden von natürlichen oder juristischen Personen bis zu einem Wert von 25 000 EUR pro Jahr und Spender annehmen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich die Definition dessen, was als Spende zu verstehen ist. Artikel 2 (7) des Vorschlags gibt folgende Begriffsbestimmung für den Begriff „Spende“: „Bargeldgeschenke und andere Sachspenden (Gegenstände oder Dienstleistungen), die für die betreffende europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.“

Angesichts dieser merkwürdig formulierten Definition frage ich mich, wie Geldgeschenke behandelt werden, die nicht in bar übergeben werden, sondern per Banküberweisung erfolgen. Sind diese dann ganz verboten oder in beliebiger Höhe erlaubt?

Weiter frage ich mich, ob es nicht besser wäre, die vom Ministerkomitee des Europarates empfohlene Definition für Parteispenden zu verwenden. In der nur in Englisch und Französisch verfügbaren Empfehlung aus dem Jahr 2003 heißt es:

„Article 2 Definition of donation to a political party - Donation means any deliberate act to bestow advantage, economic or otherwise, on a political party.“

wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=2183

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen

Michael Urnau

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CSU

Sehr geehrter Herr Urnau,

für Ihre Anfrage zur Definition von Parteispenden im Rahmen der Neufassung der Regeln für europäische politische Parteien danke ich Ihnen herzlich. Wie Sie wissen, bin ich selbst Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen im Europäischen Parlament. Ich kann Ihnen daher aus erster Hand berichten.

Die Diskussionen zu den politischen Parteien sind im Ausschuss in den letzten Wochen intensiv geführt worden. Inzwischen konnten die Fraktionen in den meisten Fragen Einigkeit erzielen und ich rechne damit, dass das Dossier in den nächsten Wochen im Ausschuss abgestimmt werden wird.

Auch in unserem Ausschuss gab es eine Reihe von Abgeordneten, die die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Definition von "Spende" als unpassend empfunden haben. Gegenwärtig ist vorgesehen, die Definition von Spende wie folgt abzuändern: "´donation´ means payments and benefits in kind (goods or services) that constitute an economic or financial advantage for the European political party or the European political foundation concerned [..]" (zu Deutsch – inoffizielle Übersetzung: ´Spende´ Zahlungen und Sachzuwendungen (Güter oder Dienstleistungen), die für die betreffende europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung einen wirtschaftlichen oder finanziellen Vorteil darstellen [..]"). Damit ist zweifelsfrei klargestellt, dass sich die entsprechenden Artikel auch im Falle von Banküberweisungen Anwendung finden. Ich gehe davon aus, dass dieser Vorschlag bei den anstehenden Abstimmungen eine Mehrheit finden wird.

Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Fragen zu diesem aus meiner Sicht sehr interessanten und für die Demokratie auf europäischer Ebene sehr wichtigen Thema in Ihrem Sinne beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Weber

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